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Pannenhilfe für Nutzfahrzeuge 29. November 2023

RDKS: Ohne neue Druckprüfer keine Betriebserlaubnis

Der BRV sieht Schwierigkeiten beim Umgang mit RDKS im Nutzfahrzeugservice. Pannenhelfer kämpfen beim Reifenwechsel mit Programmierhürden. Zudem fehlt nicht selten Wissen um Reifendruck-Regelsysteme bei gezogenen Einheiten.

Für den Pannenfall wichtige Fragen sind nach wie vor ungeklärt, heißt es von Seiten des BRV. ,Welche Systeme – RDKS oder Reifendruckregelsysteme setzt der jeweilige Fahrzeughersteller ein? Funktioniert das Anlernen der Ersatz-RDKS ohne Markentester?
Für den Pannenfall wichtige Fragen sind nach wie vor ungeklärt, heißt es von Seiten des BRV. ,Welche Systeme – RDKS oder Reifendruckregelsysteme setzt der jeweilige Fahrzeughersteller ein? Funktioniert das Anlernen der Ersatz-RDKS ohne Markentester?

Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) warnt vor Problemen beim Umgang mit Reifendruck-Kontrollsystemen für Nutzfahrzeuge. Grund für die Sorge laut Mitteilung aus dem vergangenen Monat: Das RDKS-Handling beim Pannen- oder Reifenservice ist im Nfz-Segment komplexer als im bereits eingespielten Pkw-Service. Bei Fahrzeugen, die der RDKS-Pflicht unterliegen, ist das System Bestandteil der Allgemeinen Betriebserlaubnis. „Damit die ABE nicht erlischt, muss jederzeit sichergestellt sein, dass das RDKS nach einem Reifenpannenservice oder einem regulären Reifenservice, wie z. B. dem Wechsel von Zugfahrzeugen auf Winterbereifung oder dem achsweisen Reifentausch bei Trailern, wieder ordnungsgemäß funktioniert“, wie Michael Schwämmlein, Geschäftsführer Technik beim BRV, hinweist.

Auch an anderer Stelle sieht der Reifenfachverband Hürden für seine Mitglieder, die Eigenaussagen zufolge rund 90 Prozent der Reifen- bzw. Pannenservice-Arbeiten im Segment Nutzfahrzeuge abwickeln. Hier ist die RDKS-Thematik mehrfach komplexer als beim Pkw-Service, heißt es von Verbandsseite. Zur Erinnerung: Reifendruck-Kontrollsysteme sind im Fahrzeugsegment Pkw mittlerweile Standard. Seit Juli 2022 sind RDKS auch für neu typengenehmigte Nutzfahrzeuge der Klassen N1-3 (Kfz zur Güterbeförderung, z. B. Lkw, Lieferwagen), M2+3 (Kfz zum Zweck der Personenbeförderung, z. B. Busse) und O3+4 (Sattelauflieger und Anhänger über 5 Tonnen) vorgeschrieben – gleiches gilt für große Wohnmobile (mehr als 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht). Ab Juli 2024 werden sie für alle neu zugelassenen Fahrzeuge dieser Klassen Pflicht.

OBD-Sperren verhindern Anlernen

Viele Schwierigkeiten im Nfz-Segment sind laut BRV darauf zurückzuführen, dass es im Bereich der direkt messenden Systeme viele Sensor- bzw. Ventilvarianten gibt. Diese stellen die Reifenservicespezialisten sowohl vom Handling her als auch bei der Lagerhaltung (Ersatzsensoren) vor Herausforderungen, heißt es. Hinzu kommt: Bei den motorisierten Fahrzeugeinheiten wird der Zugang zur OBD-Schnittstelle des Fahrzeugs, der etwa für das Konfigurieren oder Anlernen von RDKS-Sensoren erforderlich ist, von einigen Fahrzeugherstellern immer mehr eingeschränkt. Über die im Reifenhandel für den RDKS-Service an Pkw weit verbreiteten Handheld-Geräte zur RDKS-Diagnose und -Programmierung wird dann eine Wiederherstellung der RDKS-Funktion nach Reifenservice oder Pannenhilfe nicht zu leisten sein.

Weitere Probleme ergeben sich daraus, dass neben motorisierten Fahrzeugen erstmals auch nicht motorisierte, gezogene Fahrzeugeinheiten von der RDKS-Pflicht betroffen sein werden. Diese besitzen weder ein eigenes Steuergerät noch eine OBD-Schnittstelle und haben im abgekoppelten Zustand auch keine Spannungsversorgung – ein Problem für die RDKS-Diagnose und -Programmierung. Anstelle eines „echten“ (sensorbasierten) RDK-Systems sind zudem für Trailer alternativ auch Reifendruckfüll- bzw. -regelsysteme zulässig, zu deren Prüfung und Wartung in den Servicewerkstätten des Reifenhandels aber derzeit noch kaum etwas bekannt ist, weiß der BRV.

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