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Bei Fahrzeugdaten gelten andere Bedingungen als bei Industriedaten – Detlef Peter Grün fordert mit dem ZDK deshalb eine Berücksichtigung dieser Besonderheiten für den automotive Aftermarket.
Foto: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe
Bei Fahrzeugdaten gelten andere Bedingungen als bei Industriedaten – Detlef Peter Grün fordert mit dem ZDK deshalb eine Berücksichtigung dieser Besonderheiten für den automotive Aftermarket.

Zugang zu Fahrzeugdaten

Data Act: Detlef Peter Grün drängt EU zur Spezifizierung

Dem ZDK-Vize geht die jüngste Entscheidung zur Datenhoheit nicht weit genug. Um den barrierefreien Zugang zu erreichen, fordert Grün fahrzeugspezifische Nachbesserungen.

Bei der sechsten Ausgabe des „Europäischen Parlaments der Unternehmen“ (EPdU) kamen in Brüssel Unternehmer aus ganz Europa zu Wort: Sie richteten ihre Sorgen und Erwartungen rund um wirtschaftsrelevante Themen direkt an die Institutionen der Europäischen Union (EU). Diese Möglichkeit nutzte auch Detlef Peter Grün, Vizepräsident des Zentralverbandes Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe und Bundesinnungsmeister. In seiner Rede ging er besonders auf das Thema Zugang zu Fahrzeugdaten ein.

„Nur mit einer gesunden Plattformökonomie können Handwerksbetriebe in Zukunft am Markt bestehen“, so Grün. Mit dem von der EU verabschiedeten Data Act stehe der Nutzer im Zentrum. Das sei positiv, denn er könne Daten an andere weitergeben, zum Beispiel an Reparaturbetriebe. Bei vernetzten Fahrzeugen würden sich jedoch zum Teil völlig andere Anforderungen als bei Industriedaten stellen. Fahrzeugdaten müssten daher wettbewerbsrechtlich besonders geregelt werden, sagte der ZDK-Vize. „Wir als Unternehmen aus dem Automotive Aftermarket brauchen gleichberechtigten Zugang zu Daten und daher so schnell wie möglich eine sektorspezifische Regulierung“, forderte Grün. Denn nur so könne die digitale Transformation im gesamten Automobilsektor bewältigt werden.

Das in der vergangenen Woche angenommene EU-Datengesetz, der Data Act, regelt, dass der Dateninhaber die Entscheidungshoheit darüber hat, für wen die Daten seiner vernetzten Geräte zugänglich sind. Auf dieser Basis soll ein neues datenbasiertes Ökosystem geschaffen werden, das einen einfachen Zugang zu hochwertigen Daten ermöglicht und datenbasierte Dienstleistungen vereinfachen soll.

Der ZDK hatte die Entscheidung begrüßt und sieht in ihr die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Europas auf dem internationalen Markt. Für den Branchenverband ist der Data Act jedoch nicht spezifisch genug, weil er keine einheitlichen Pflichten zur Freigabe von definierten Daten aus dem Auto und den sicheren Zugriff auf die Dateninfrastruktur im Auto regelt. Gleiche Wettbewerbsbedingungen im Interesse des Verbrauchers könnten so nicht entstehen. Deswegen fordert das Kfz-Gewerbe dringend eine für den automobilen Sektor spezifische Regelung zum Zugang zu Fahrzeugdaten und -funktionen. Dazu gehören für den ZDK auch die rund 40.000 Autohäuser, Kfz-Betriebe und Werkstätten mit ihren 475.000 Mitarbeitern.

Neben Detlef Peter Grün waren mit ZDK-Vorstand Michael Ziegler und Hauptgeschäftsführer Dr. Kurt-Christian Scheel sowie Kfz-Unternehmer und Vizepräsident der Handwerkskammer Koblenz Mark Scherhag weitere Vertreter des Kfz-Gewerbes vor Ort. Das EPdU-Zusammentreffen ist die größte Veranstaltung ihrer Art auf EU-Ebene. Sie wird im Regelfall alle zwei Jahre vom Dachverband der Europäischen Industrie- und Handelskammern (Eurochambres) im Europäischen Parlament organisiert. Aufgrund der Corona-Pandemie hatte das EPdU zuletzt im Jahr 2018 stattgefunden. (aum)

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