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Infotainment 8. Juni 2021

Hände vom Gerät

Ab Juli sind CB-Funkgeräte im Cockpit nur noch mit Freisprechfunktion erlaubt. Für Werkstätten und Teilehandel ergibt die neue Gesetzeslage Umsatzpotenziale.

Ein in der Trucker-Szene gewohntes Bild – mit der neuen Verpflichtung zum Freisprechen dürfen ab Juli 2021 Lkw-Fahrer allerdings nicht mehr „per Hand“ kommunizieren. Stattdessen ist die Freisprechfunktion VOX vorgeschrieben.
Ein in der Trucker-Szene gewohntes Bild – mit der neuen Verpflichtung zum Freisprechen dürfen ab Juli 2021 Lkw-Fahrer allerdings nicht mehr „per Hand“ kommunizieren. Stattdessen ist die Freisprechfunktion VOX vorgeschrieben.

Augen auf im Straßenverkehr – und beide Hände ans Steuer. Dieses Sicherheitsmotto ist in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgeschrieben: Wer ein Fahrzeug führt, darf gemäß § 23 Absatz 1a ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nicht manuell benutzen. Dies gilt ab 1. Juli auch für Anwender von Funksprechgeräten und betrifft neben Amateurfunkern in ihren mobilen Sende- und Empfangsstationen künftig auch Verkehrsteilnehmer, die aus beruflichen Gründen mit dem CB-Funk arbeiten. Berufskraftfahrer nutzen die Anlagen in ihren Nutzfahrzeugen häufig zur Kommunikation mit Kollegen sowie zur Warnung vor Verkehrsgefahren.

Künftig dürfen Lastwagenfahrer während der Fahrt nur noch Geräte mit einer sogenannten „VOX“-Funktion nutzen. Diese erlaubt eine Bedienung ohne das Mikrofon aufnehmen oder halten zu müssen – neue Geräte beispielsweise der Hersteller Alan Electronics oder die Stabo Elektronik GmbH verfügen über eine entsprechende Sprachsteuerungs- und Vorlesefunktion. Für Werkstätten und Teilehandel ergeben sich durch die neuen Vorschriften und Geräte Umsatzchancen. Kunden honorieren die Beratung und Lösungsvorschläge seitens der Nfz-Branche. Darauf wies auch der Nfz-Spezialist Winkler hin: Der Teilehändler aus Stuttgart bietet eigenem Bekunden zufolge eine große Auswahl an „VOX“-fähigen Geräten an. Die Funktionsweise ist unkompliziert: Am Gerät kann über die Taste „VOX“ die Freisprecheinrichtung in Bereitschaft gestellt werden. Sobald ein Sprachsignal auf das Mikrofon trifft, schaltet die in der Steuerbox eingebaute Elektronik das Funkgerät auf Senden. Trifft kein Sprachsignal mehr auf das Mikrofon, schaltet die Elektronik zurück auf Empfang. Die Ansprechschwelle für die automatische Sende-Umschaltung kann eingestellt werden. Auch zur freihändigen Nutzung von Smartphone oder Tablet bietet Winkler Halterungen von RAM-Mounts an. Diese seien ideal geeignet für die Anbringung im Lkw, Omnibus, Traktor, Schlepper oder Stapler, hieß es.

Auch die Installation dürfte Nfz-Profis nicht schwerfallen, wie Detlef Kruse von Hofmeister & Meincke erklärte. Beim norddeutschen Ersatzteilspezialisten setzt man eigenem Bekunden zufolge auf CB-Funkgeräte mit integrierter „VOX“-Funktion von Stabo. „Die meisten Geräte erfüllen DIN-Maße, sodass sie in den genormten Autoradio-Schacht passen. Die Schächte sind bereits mit einer Stromversorgung ausgestattet, an die die Geräte angeschlossen werden können. Dies nimmt nur wenige Minuten in Anspruch“, erklärte der Produktmanager Fahrzeugelektrik bei Hofmeister & Meincke. Zu beachten sei, dass Geräte in Lkw eine Spannung von 24 Volt haben müssen. Die Geräte von Stabo verfügen über eine Spannung von zwölf bis 24 Volt. „Darüber hinaus wird für den CB-Funk eine entsprechende Antenne benötigt, da der Frequenzbereich sich von dem des Autoradios unterscheidet. Bei Nutzfahrzeugen, die lediglich auf gesetzeskonforme Funkgeräte mit Freisprechfunktion umgerüstet werden, sind diese entsprechend bereits vorhanden und die Funkanlagen von Stabo können als Plug and Play Lösung eingebaut werden. Ansonsten bieten wir im Sortiment von Hofmeister & Meincke neben den Funkgeräten von Stabo natürlich auch die passenden Antennen an“, stellte Detlef Kruse klar.

Detlef Kruse steht Werkstätten als Elektronikspezialist von Hofmeister & Meincke mit Know-how zu Neuregelung und Austausch sowie mit Marketingmaterial zur Seite.
Detlef Kruse steht Werkstätten als Elektronikspezialist von Hofmeister & Meincke mit Know-how zu Neuregelung und Austausch sowie mit Marketingmaterial zur Seite.

Aufschub

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Eigentlich sollte das Verbot bereits Mitte 2020 greifen. Doch aufgrund der „auch durch die Corona-Pandemie verzögerten Herstellung von Funkgeräten mit Freisprecheinrichtung“ hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einer Meldung zufolge die Länder im Juni 2020 gebeten, von den Möglichkeiten der Anwendung des Opportunitätsprinzips Gebrauch zu machen und von einer Kontrolle des Verbots vorübergehend abzusehen. Die Entscheidung lag bei den Bundesländern. Einigkeit gibt es beim Strafmaß: Bei Zuwiderhandlung ist ein Bußgeld von 100 Euro vorgesehen, zudem gibt es einen Punkt. Bei verursachter Gefährdung oder Beschädigung fallen die Strafen entsprechend höher aus. Grund für den Aufschub: Die Nutzung der Funktechnologie ist wichtig: Der große Vorteil des CB-Funks ist es, dass er als offener Kommunikationskanal beliebig viele Teilnehmer anspricht. Der Nutzerkreis ist hier nur durch die Funkreichweite limitiert. So können sich die Fahrer schnell und einfach über die aktuelle Verkehrssituation austauschen und Straßenbehinderungen, wie Staus oder Unfälle, aber auch Blitzer oder freie Parkplätze, an andere Fahrer übermitteln. Mittels Smartphone ist dies vor allem während der Fahrt nicht umsetzbar, da die Nutzung zum einen gesetzeswidrig ist und man sich zum anderen nicht so leicht mit sehr vielen und zum Teil völlig unbekannten Personen austauschen kann. Das Smartphone dient den Fahrern vielmehr dazu, zum Beispiel mit der weit entfernten Zentrale in Kontakt zu treten. Die Nutzungsweise und die weite Verbreitung des CB-Funks in der Trucker-Szene wird auch von Straßenmeistereien berücksichtigt: So sind auf deutschen Autobahnen an Wanderbaustellen oftmals automatische Warnanlagen per CB-Funk installiert, die Auffahrunfälle verhindern sollen.

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