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Check der Flüssiggasanlage 12. Januar 2022

Wohnmobile: Prüfung neu geregelt

Ab April ändert sich die Prüfpflicht von Flüssiggasanlagen in Freizeitmobilen. Es wird eine eigenständige Prüfung für Wohnmobile und Wohnwagen unabhängig von der HU geben.

Die Gasanlage in Freizeitfahrzeugen muss regelmäßig geprüft werden. Ab April soll es mehr Prüfmöglichkeiten geben.
Die Gasanlage in Freizeitfahrzeugen muss regelmäßig geprüft werden. Ab April soll es mehr Prüfmöglichkeiten geben.

Die Prüfung der Flüssiggasanlage in Reisemobil und Wohnwagen zählt zum 1. April endgültig nicht mehr zum Umfang der Hauptuntersuchung (HU), wie der Deutsche Verband Flüssiggas (DFVG) mitteilt. Die Prüfung war vor zwei Jahren bereits ausgesetzt worden, nun ist sie dauerhaft aus der entsprechenden Richtlinie gestrichen. 

Weil für die eigenständige Prüfung weniger formelle Hürden existieren, kann sie von mehr Institutionen als bislang durchgeführt werden. Der Verband erhofft sich dadurch nicht zuletzt günstigere Kosten für den Verbraucher. Bis die neue Rechtsgrundlage final stehe, bleibe es sinnvoll, Flüssiggasanlagen in alle zwei Jahren prüfen zu lassen, so der DFVG. (Holger Holzer/SP-X/mas)

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