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Die Gasanlage in Freizeitfahrzeugen muss regelmäßig geprüft werden. Ab April soll es mehr Prüfmöglichkeiten geben.
Foto: Deutscher Verband Flüssiggas
Die Gasanlage in Freizeitfahrzeugen muss regelmäßig geprüft werden. Ab April soll es mehr Prüfmöglichkeiten geben.

Check der Flüssiggasanlage

Wohnmobile: Prüfung neu geregelt

Ab April ändert sich die Prüfpflicht von Flüssiggasanlagen in Freizeitmobilen. Es wird eine eigenständige Prüfung für Wohnmobile und Wohnwagen unabhängig von der HU geben.

Die Prüfung der Flüssiggasanlage in Reisemobil und Wohnwagen zählt zum 1. April endgültig nicht mehr zum Umfang der Hauptuntersuchung (HU), wie der Deutsche Verband Flüssiggas (DFVG) mitteilt. Die Prüfung war vor zwei Jahren bereits ausgesetzt worden, nun ist sie dauerhaft aus der entsprechenden Richtlinie gestrichen. 

Weil für die eigenständige Prüfung weniger formelle Hürden existieren, kann sie von mehr Institutionen als bislang durchgeführt werden. Der Verband erhofft sich dadurch nicht zuletzt günstigere Kosten für den Verbraucher. Bis die neue Rechtsgrundlage final stehe, bleibe es sinnvoll, Flüssiggasanlagen in alle zwei Jahren prüfen zu lassen, so der DFVG. (Holger Holzer/SP-X/mas)

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Mit Patina aber Original: Wohnmobil mit H-Zulassung.

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Modernes Equipment fürs Entertainment, zeitgenössische Gasanlage, Airbrush-Motive oder Induktionsherd – moderne Wohnmobile lassen in Sachen Ausstattung kaum Wünsche übrig. Ganz anders sieht das bei historischen Modellen mit H-Kennzeichen aus. Was nachgerüstet werden darf, erklären die Experten von TÜV Süd Classic.

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Partikelmessgerät für Euro-6-Dieselfahrzeuge

Start zum 1. Juli

Neue Abgasmessung für Euro-6-Diesel tritt in Kraft

Für alle Fahrzeuge mit Euro-6-Dieselmotor wird zum 1. Juli 2023 eine exakte Partikelmessung bei der Abgasuntersuchung zur Pflicht. In den meisten Fällen wird diese AU im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) ausgeführt.

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