Die Richtlinie für die Anwendung, Beschaffenheit und Prüfung von Bremsprüfständen wurde am 31. Juli im Verkehrsblatt 14/2021 veröffentlicht und ist ab 1. Juli 2022 anzuwenden. Nicht mehr Bestandteil der neuen Bremsprüfstandsrichtlinie ist der ASA-Livestream, die Schnittstelle für den Datenaustausch HU-relevanter Prüfergebnisse. Dieser wird künftig in einem separaten Leitfaden geregelt.
Im Vorfeld hat die Richtlinie dem Verband der Werkstattausrüster (ASA) zufolge für viele Diskussionen gesorgt. Laut Christian Thalheimer, Leiter des Fachbereichs „Prüfstände“, erklärte, man sei beim ASA-Bundesverband „nicht glücklich mit dem Ergebnis“ und habe bei den für die Bremsprüfstandsrichtlinie verantwortlichen Stellen „Gesprächsbedarf angemeldet“.
Vier Punkte sind strittig
Bedenken gibt es aus Verbandssicht hinsichtlich des Wegfallens der Stückprüfung für Bremsprüfstände, der künftig auf fünf Jahre begrenzten Gültigkeit der Baumusterprüfung (analog zur Richtlinie der Scheinwerfer-Einstellungsprüfung) sowie der Verpflichtung zur Offenlegung geistigen Eigentums seitens der Prüfstandshersteller. Auch die „unklare Regelung, wie mit bestehenden BPS verfahren wird“, sei umstritten.
Christian Thalheimer und seine Kollegen befassen sich den Angaben zufolge seit 2016 mit der Nachfolgerichtlinie für die Bremsprüfungsrichtlinie 2011. Ende 2019 hatte der damalige Fachbereichsleiter Herbert Kallinich gemeinsam mit Stellvertreter Ralf Koch im Namen des Verbandes direkt bei den zuständigen Stellen im Bundesverkehrsministerium (BMVI) aus Sicht der Prüfstandshersteller sachlich problematische Formulierungen in der Entwurfsfassung angesprochen, ohne jedoch eine Änderung zu erzielen.
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