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Recht 29. März 2021

Neue Regeln für Explosivstoffe

Entzündliches Material wird seit Februar strenger kontrolliert. Mit den neuen EU-Vorschriften gehen auch für die Kfz-Branche Nachweis-, Schulungs- und Sensibilisierungspflichten einher.

Seit Februar gilt die in deutsches Recht übertragene EU-Verordnung über die "Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe" (EU 2019/1148). Was technisch und sperrig klingt, hat einen konkreten Hintergrund und soll den Handel mit bestimmten Chemikalien erschweren. So will der Gesetzgeber verhindern, dass sich Bombenbauer beispielsweise mit Salpetersäure oder Wasserstoffperoxid versorgen. Die EU-Verordnung von 2013 hat sich diesbezüglich als unzureichend erwiesen.

Das hiesige Ausgangsstoffgesetz nimmt seither Industrie, Handel, Betriebe und auch Online-Marktplätze stärker in die Pflicht, wenn es um potenzielle Gefahrstoffe und ihre Vermarktung jenseits handelsüblicher Mengen geht. Das hat, bei aller Notwendigkeit, Auswirkungen auf die Kfz-Branche. Eine Schippe mehr Bürokratie steht beispielsweise durch die geforderte Sensibilisierung der Verkaufsmitarbeiter oder die Dokumentationspflicht ins Haus. Eigenen Mitarbeitern muss gegebenenfalls näher gebracht werden, dass Batterien Schwefelsäure und Lackentferner Aceton enthalten – beide Chemikalien verhalten sich in entsprechender Dosierung bzw. bei Zugabe weiterer Zutaten explosiv. Zudem müssen Handelsunternehmen von ihren Kunden Legitimationsnachweise fordern und diese 18 Monate lang aufbewahren.

Die Verordnung unterteilt in zwei Kategorien: Für "beschränkte" Ausgangsstoffe gelten Konzentrationsgrenzwerte, über denen die Abgabe an Privatpersonen untersagt ist. Der Händler muss demnach beim Verkauf beispielsweise von Stoffen bzw. Gemischen, die mehr als 40 Prozent Kaliumchlorat oder mehr als 15 Prozent Schwefelsäure enthalten, sicherstellen, dass der Käufer die Produkte gewerblich nutzt. Darüber hinaus sind so genannte "regulierte" und damit meldepflichtige Ausgangsstoffe wie beispielsweise Aceton betroffen. Grundsätzlich gilt: Verdächtige Transaktionen, das Abhandenkommen und der Diebstahl erheblicher Mengen sind an die Sicherheitsbehörden weiterzugeben.

Einer Mitteilung des österreichischen Teilehändlers und ADI-Gesellschafters Birner zufolge hat das auch im Nachbarland umgesetzte Verkaufsverbot von Schwefelsäure an Privatpersonen Folgen für die Vermarktung von "Batteriesäure und alle(n) Batterien, bei denen das Säurepack mitgeliefert wird". Bei Interesse an trockenen Batterien samt Zubehör müssen Kunden ein Formular ausfüllen und die gewerbliche Nutzung nachweisen, hieß es aus Wien. Gestattet bleibe der Verkauf von bereits gefüllten Batterien, AGM- / Gel- sowie Lithium-Energieriegeln. Auch die Petec Verbindungstechnik GmbH teilte Kunden unter Verweis auf die neue Gesetzlage mit, dass der Ausgangsstoff Aceton in einigen Produkten enthalten sei, u.a. im Vergaserreiniger-Spray, Kunststoff-Primer sowie dem Kontaktkleber. (mas)

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