Auch auf Seiten, die nur zu Testzwecken erstellt wurden, müssen Autohäuser und Werkstätten Verbrauch sowie C02-Ausstoß angeben. Sonst droht ein teures Urteil, wie jetzt ein Händler schmerzhaft erfuhr.
Recht und Finanzen
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Eigene Homepage kann teuer werden
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Doppeltes Pech für den Autofahrer
Wenn der Gutachter nach einem Unfall den Fahrzeug-Wiederbeschaffungswert nicht eindeutig bestimmen kann, gibt es keinen Schadenersatz. Das kann der Fall sein, wenn etwa der Tacho manipuliert wurde.
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Reparatur von Aluminiumfelgen: Erlaubt, aber nicht zulässig!
Grundsätzlich ist die Reparatur eines Aluminiumrades erlaubt – die Verwendung im öffentlichen Straßenverkehr hingegen nicht, da es zu Problemen mit der Produkthaftung kommen kann. Darauf weist der Verband der Automobiltuner hin.
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Lange Standzeit kein Sachmangel
Wird ein Auto als Neu- oder Jahreswagen verkauft, darf es nicht älter als zwölf Monate sein. Bei einem Gebrauchtwagen muss der Käufer jedoch unter Umständen eine lange Standzeit vor der Erstzulassung akzeptieren, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat.