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Recht und Finanzen 25. Januar 2017

Eigene Homepage kann teuer werden

Auch auf Seiten, die nur zu Testzwecken erstellt wurden, müssen Autohäuser und Werkstätten Verbrauch sowie C02-Ausstoß angeben. Sonst droht ein teures Urteil, wie jetzt ein Händler schmerzhaft erfuhr.

Die Pflichtinformationen nach der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung müssen auch auf einer WordPress-Testseite angegeben werden. Werden die Informationen nicht dargestellt, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor, wie der Rechtsanwalt Christian Solmecke auf seiner Homepage berichtet. So hat zumindest das Landgericht Arnsberg (Urteil Az. 8 O 36/16) entschieden.

Die PKW-EnVKV regelt die Informationspflichten von Händlern und Herstellern im Pkw-Gewerbe. Sie müssen bei Bewerbung, Angebot und der Ausstellung von Autos zum Kauf oder Leasing bestimmte Informationen zum konkreten Fahrzeug offenbaren: Angegeben werden muss stets der Kraftstoffverbrauch, die Abgas- und Emissionswerte sowie bei Bedarf der Stromverbrauch.

Ein Händler hatte eine Agentur mit der Gestaltung seiner Homepage beauftragt. Im laufenden Prozess hatte die Agentur dann eine WordPress-Seite erstellt. Die Seite wurden jedoch nicht in die offizielle Internetseite des Unternehmens eingebunden. Vielmehr war die Testseite lediglich über die direkte Eingabe der URL im Browser abrufbar.

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