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Recht und Finanzen 2. Januar 2017

Doppeltes Pech für den Autofahrer

Wenn der Gutachter nach einem Unfall den Fahrzeug-Wiederbeschaffungswert nicht eindeutig bestimmen kann, gibt es keinen Schadenersatz. Das kann der Fall sein, wenn etwa der Tacho manipuliert wurde.

Kauft ein Autofahrer einen Wagen, an dem der Tacho manipuliert wurde, ist das nicht nur ärgerlich, weil er wahrscheinlich zu viel bezahlt hat. Er bekommt auch nach einem Unfall mit diesem Auto möglicherweise seinen Schaden nicht ersetzt. Das Amtsgericht Bochum hat jetzt die Schadenersatzklage eines Autofahrers abgewiesen, weil der Sachverständige den Wiederbeschaffungswert aufgrund der völlig unklaren Laufleistung nicht verlässlich ermitteln konnte.

Der Kläger wusste, dass bei seinem Auto die Kilometeranzeige manipuliert worden war und hatte dazu auch schon ein Gerichtsverfahren angestrengt. Hier hatte es bereits ein Gutachten gegeben, das die Höhe der Tachomanipulation nicht konkret benennen konnte. Aufgrund der Angaben des Klägers ging der zweite Gutachter von einer Laufleistung 156.000 Kilometern aus, 30.000 mehr als auf dem Tacho standen. Für diese Vermutung fehlten allerdings nach Angaben des Gerichts Anknüpfungspunkte. Der Autofahrer habe die unklare tatsächliche Laufleistung nicht im Ansatz nachvollziehbar aufgeklärt, heißt es im Urteil. Wenn aber der Wiederbeschaffungswert nicht ermittelt werden könne, müsse auch die Frage offen bleiben, ob überhaupt ein reparaturwürdiger Schaden am Fahrzeug entstanden sei, lautet die Entscheidung. (47 C 55/15) (SP-X)

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