Gericht lässt Aufnahmen von Dashcam zu
Aufzeichnungen sogenannter Dash-Cams dürfen jetzt auch für gewöhnliche Verkehrsunfälle ausgewertet werden. Das beschloss das Oberlandesgericht Nürnberg (Az. 13 U 851/17).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, fuhr ein Lkw auf der A5 von hinten in einen Pkw. Der Pkw-Fahrer behauptete, der Brummifahrer sei mit überhöhter Geschwindigkeit und zu geringem Sicherheitsabstand gefahren. Als er verkehrsbedingt habe bremsen müssen, sei es so zu dem Unfall gekommen. Der Lkw-Fahrer aber widersprach seinem Unfallgegner. Dieser habe nämlich unvermittelt von der linken Spur auf die rechte hinübergezogen und dann ohne erkennbaren Grund gebremst. Der Unfall wäre so für den Lkw-Fahrer nicht zu vermeiden gewesen. Das könne er auch mit der Aufnahme einer Dash-Cam beweisen. Da der Pkw-Fahrer dadurch seine Persönlichkeitsrechte verletzt sah, ging der Fall vor Gericht.
Das Oberlandesgericht Nürnberg war allerdings anderer Meinung und bestätigte damit auch die Entscheidung der Vorinstanz. Es ergeben sich keine Verletzungen der Intim- oder Privatsphäre des Pkw-Fahrers oder anderer Autofahrer. Die Aufnahmen richteten sich nämlich nicht gegen einzelne Personen und die Fahrer von unbeteiligten Pkw waren auch nicht zu erkennen. Damit gelten für eine Dashcam auch nicht die Regelungen wie für eine normale Videoüberwachung, so das Gericht. „Zumal Dashcams im Gegensatz zu fest installierten Videokameras nicht gekennzeichnet sein müssen“, erklärt Rechtsanwältin Ellen Bähr von der Deutschen Anwaltshotline.
Bisher war solches Bildmaterial nur in strafrechtlichen Prozessen verwendet worden und nicht in zivilrechtlichen wie einem Autounfall. Doch gehe es hierbei nur um die Verwertung von relevanten Szenen zum Unfallhergang und nicht um deren Beurteilung. Die Aufnahmen stützten letztendlich die Version des Lkw-Fahrers. (jg)
Passend zu diesem Artikel
Der E-Commerce-Softwareanbieter Speed4Trade hat die durchschnittlichen Umsätze in Onlineshops für Fahrzeugteile ausgewertet. Die Unterschiede in den verschiedenen Ländern Europas sind erstaunlich groß. Deutschland liegt im unteren Mittelfeld.
Laut des aktuellen Verkehrssicherheitsreports verwehrten TÜV-Prüfer zuletzt 20,5 Prozent der vorgestellten Autos die Plakette. In der neu ausgewiesenen Altersklasse der 12- bis 13-Jährigen fallen fast 29 Prozent durch.
Das autonome Fahren soll den Fernverkehr entlasten und die Verkehrssicherheit erhöhen. MAN strebt den Realeinsatz von fahrerlosen Lkw im Hub-to-Hub Verkehr an.