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GVA 9. Januar 2018

Wichtiger Etappenerfolg beim Datenzugang

Im Kampf gegen die Monopolisierung des Kfz-Ersatzteil- und -Servicemarktes ist ein langer Atem notwendig. Beim Datenzugang zur Identifikation von Ersatzteilen haben die Vertreter des freien Teilehandels jetzt einen wichtigen Schritt nach vorne gemacht.

Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) freut sich gemeinsam mit seinem europäischen Dachverband FIGIEFA, dass die EU-Gremien die Reform der Typgenehmigung für Kraftfahrzeuge bestätigt haben. Wesentlicher Bestandteil dieser Einigung ist die vor allem für die Unternehmen des freien Kfz-Ersatzteil- und -Servicemarktes besonders wichtige Zugang zu Ersatzteilidentifikationsdaten der Fahrzeughersteller in maschinenlesbarer Form zur elektronischen Verarbeitung.

"Insoweit wurde die bisherige Rechtslage in einer Weise klargestellt, die keine abweichenden Interpretationen mehr erlaubt", heißt es in einer Pressemitteilung. "Sie bestätigt die von maßgeblichen Akteuren des freien Kfz-Ersatzteil- und Servicemarktes und von Vertretern europäischer Institutionen vertretene Lesart der bisherigen Regelungen. Diese waren von Fahrzeugherstellern und deren Vertretern teilweise abweichend ausgelegt worden, was wiederholt zu Konflikten und gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt hat. Diesem Instrument in den Monopolisierungsbestrebungen von Fahrzeugherstellern wird künftig zum Wohl der Verbraucher ein Riegel vorgeschoben."

Zur Erklärung: Wenn ein Fahrzeug in der EU typgenehmigt werden soll, muss es gesetzliche Sicherheits- und Umweltstandards erfüllen. Die Typgenehmigung ist die Anerkennung der Vorschriftsmäßigkeit eines neuen Fahrzeugmodells. Ein Bestandteil der Typgenehmigung ist der Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für unabhängige Markteilnehmer. So muss der Fahrzeughersteller etwa gemäß der Euro 5/6-Verordnung u.a. der Kfz-Teileindustrie, dem freien Kfz-Teilehandel, Mehrmarkenservicebetrieben oder Datenpublishern einen Zugang zu diesen Daten zur Verfügung stellen. Das dient nicht zuletzt der Sicherung der Grundlagen fairen Wettbewerbs im Kfz-Aftermarket und ist somit im Interesse der Autofahrer an einer bezahlbaren Reparatur.

Bisher gibt es vor allem bezüglich der Art und des Umfangs dieses Zugangs Streit zwischen den Akteuren. So muss es den unabhängigen Marktteilnehmern möglich sein, effizient und eindeutig festzustellen, welchen Fahrzeugen welche Ersatzteile zugeordnet sind. Nur so können sie ihre eigenen herstellerübergreifenden Teilekataloge erstellen. Bislang verweigern Fahrzeughersteller den Zugang zu diesen Daten in maschinenlesbarer Form zur elektronischen Verarbeitung, was angesichts der stark gestiegenen Fahrzeugmodell- und Ersatzteilvielfalt zu einer existentiellen Bedrohung für Unternehmen des freien Marktes geworden ist. „Damit wird bald Schluss sein,“ so GVA-Präsident Hartmut Röhl. Und weiter: „Die neuen klarstellenden Bestimmungen sind absolut wasserdicht und lassen den Fahrzeugherstellern keinen Interpretationsspielraum.“

Der vorliegende Entwurf der künftigen Typgenehmigungs-Rahmenverordnung muss jetzt noch vom zuständigen IMCO-Ausschuss sowie vom Plenum des EU-Parlaments bestätigt werden, was als wahrscheinlich gilt. Zur Anwendung werden die Regeln voraussichtlich ab September 2020 kommen und die bisherige Rechtslage weiter konkretisieren.

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Gleichzeitig begrüßt GVA-Präsident Hartmut Röhl, dass der vorliegende Kompromisstext klarstellt, dass die OBD-Schnittstelle im Fahrzeug erhalten bleiben soll: „Die OBD-Schnittstelle bildet unverändert eine wichtige Grundlage für Diagnose-, Wartungs- und Reparaturarbeiten. Und es ist erfreulich, dass in der Verordnung klargestellt wird, dass der Zugang über die OBD-Schnittstelle auch während der Fahrt gewährleistet werden muss. In Zeiten der zunehmenden Vernetzung der Fahrzeuge hat der Gesetzgeber damit eine wichtige Entwicklung erkannt und im Regelwerk entsprechend weitsichtig reagiert.“

GVA

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