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Abgas-Messung 19. April 2017

Umwelthilfe: Endrohrmessung reicht nicht

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist als streitbar bekannt. In einer aktuellen Stellungnahme verurteilt sie die geplante Wiedereinführung der Endrohrmessung als "weitgehend wirkungslos".

Laut Pressemitteilung vom 13.04. bliebe die vom Bundesverkehrsministerium vorgelegte Verordnungs-Novelle weit hinter den Anforderungen für eine wirksame Abgasuntersuchung zurück. Mit den Worten "Als hätte es keinen Diesel Abgas-Skandal gegeben" geißelt sie Verkehrsminister Alexander Dobrindt, in dessen Gesetzesnovelle keinerlei Überprüfung der Stickoxidemissionen vorgesehen seien. Weiter geht die DUH davon aus, dass mindestens eine Million Pkw auf Deutschen Straßen mit "Betrugs-Austauschkatalysatoren" unterwegs seien.

Ab Mitte 2017 sollen bei allen AU-pflichtigen Fahrzeugen wieder die Abgase am Endrohr obligatorisch gemessen werden.Foto: ASA

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH legt sich ins Zeug: "Eine Abgasuntersuchung hat das Ziel, Mensch und Umwelt vor giftigen Abgasen aus Verbrennungsmotoren zu schützen. Dieser Entwurf wird diesem Anspruch nicht gerecht. Bereits seit acht Jahren kämpft die DUH für die Wiederaufnahme der von der Bundesregierung auf Anweisung der Automobilindustrie EU-rechtswidrig ausgesetzten Endrohrprüfung. Über viele Jahre hinweg ignorierten die zuständigen Bundesverkehrsminister diese Kritik. Es bedurfte eines in den USA aufgedeckten Diesel-Abgasskandals, dass Verkehrsminister Dobrindt endlich diese rechtswidrige Situation beendet und die herstellerunabhängige Abgasuntersuchung wieder einführt. Es ist aber nicht hinnehmbar, dass die Prüfvorschriften so gewählt werden, dass schmutzige Diesel ebenso wenig erkannt werden, wie funktionsuntüchtige Benzin-Katalysatoren“

Aus Sicht der DUH sei der vorliegende Entwurf zur Reform der AU nicht geeignet, um defekte Partikelfilter und fehlerhafte Abgasreinigungssysteme zu erkennen. Der Entwurf sehe zwar eine Wiedereinführung der Endrohrmessung vor. Dies sei aber nur dann sinnvoll, wenn auch die zum Einsatz kommenden Messgeräte sowie die für die Prüfung relevanten Grenzwerte angepasst werden.

Die laut Verordnung nach wie vor zu verwendenden Geräte seien beispielsweise nicht geeignet, um die bei einem defekten Filter in hoher Anzahl ausgestoßenen ultrafeinen Partikel zu erfassen. Das Ministerium stelle die Emissionsmessung der Partikelanzahl für 2019 in Aussicht, jedoch nur für Diesel-PKW. Obwohl auch bei Benzinfahrzeugen mit Direkteinspritzung sehr hohe Partikelemissionen zu erwarten sind, sei für diese Fahrzeuge keine Emissionsmessung vorgesehen. (jem)

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