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Abgasskandal 18. Dezember 2019

Silvester-Bescherung für VW: 30 Milliarden!

Von gut 2,4 Millionen vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeughaltern wollen nur rund 700.000 ihre Rechte gegenüber VW durchsetzen – der Konzern könnte bis zu 30 Milliarden Euro sparen.

Am 31.12.2019 tritt die erste Verjährungsfrist im Abgasskandal ein. Deutsche Verbraucher verzichten womöglich auf bis zu 30 Milliarden Euro Entschädigungszahlungen seitens des Wolfsburger Konzerns, hat die Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein & Partner in einer aktuellen Analyse errechnet. Die Kanzlei hat die durchschnittliche Entschädigungssumme aus mehr als 1.000 abgeschlossenen Fällen im Dieselskandal analysiert.

17.510 Euro im Schnitt – macht 29,8 Milliarden!

Im Schnitt erhalten VW-Halter demnach eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 17.510 Euro, wenn sie ihr gebrauchtes Diesel-Fahrzeug an den Wolfsburger Konzern zurückgeben. Doch mehr als zwei Drittel aller betroffenen Halter haben ihre Rechte gegenüber VW noch nicht angemeldet. Sollten diese ihren Rechtsanspruch nicht bis Ende dieses Jahres geltend machen, würden sie insgesamt Entschädigungen in Höhe von etwa 29,8 Milliarden Euro verschenken. In den USA entschädigte der Wolfsburger Konzern sämtliche Halter der rund 350.000 betroffenen Fahrzeuge mit umgerechnet rund 6,8 Milliarden Euro. Das sind etwa 19.428 Euro pro Fahrzeug.

So setzen sich die Volkswagen-Entschädigungen zusammen

In Deutschland setzt sich die jeweilige Entschädigungssumme aus dem ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeuges abzüglich einer Nutzungsentschädigung zusammen. Letztere ist abhängig von der individuellen Laufleistung des jeweiligen Fahrzeuges. Teilweise werden den betroffenen Fahrzeughaltern zudem Deliktzinsen zugesprochen. In diese Richtung hat sich bislang unter anderem das Oberlandesgericht Köln ausgesprochen.

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„Im Fall von Betrug oder sittenwidriger Schädigung gilt eine dreijährige Verjährungsfrist ab der Kenntnis der geschädigten Personen. Da Volkswagen seine Kunden im Jahr 2016 über den Rückruf ihrer Fahrzeuge aufgrund des Dieselskandals informiert hat, geht die absolute Mehrheit der Experten davon aus, dass die Verjährungsfrist für sämtliche VW-Modelle des Motorentyps EA 189 am 31.12.2019 eintritt”, erklärt Rechtsanwalt Claus Goldenstein und führt fort: „Die Halter der Fahrzeuge sind davon ausgegangen, dass ihre Fahrzeuge die EU-Umweltrichtlinien erfüllen. Dies war nicht der Fall. Zudem haben die Fahrzeuge nach Bekanntwerden des Skandals massiv an Wert verloren. Deshalb haben betroffene Personen die Möglichkeit, einen Schadensersatz, der über dem aktuellen Marktwert ihres PKW liegt, von dem jeweiligen Hersteller einzufordern und ihr Fahrzeug zurückzugeben.“

31.12. – Bescherung für VW?

Nun müssten sich die rund 1,7 Millionen Fahrzeughalter, die ihre Rechte noch durchsetzen wollen, der Rechtsanwaltskanzlei Goldenstein & Partner zufolge beeilen: Wer seinen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung nicht bis zum 31.12.2019 anmeldet, verschenkt diesen. „Wir unterstützen aktuell mehr als 17.800 Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Abgasskandal. Aktuell sind wir mit nahezu jeder unserer Individualklagen erfolgreich und unsere Mandanten erhalten ihre Entschädigung im Schnitt nach gerade einmal sechs bis acht Monaten”, bilanziert Claus Goldenstein.

Diese Rechte haben Abgasskandal-Opfer

Vom Abgasskandal betroffene Fahrzeughalter können die Auszahlung des vollständigen Kaufpreises ihres Fahrzeuges bei dem jeweiligen Hersteller geltend machen und ihr Auto dafür zurückgeben. Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, das Fahrzeug weiter zu nutzen und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung zu erstreiten. Auf www.goldenstein-partner.de können Autobesitzer ihren möglichen Anspruch kostenfrei prüfen lassen.

Die Potsdamer Rechtsanwaltskanzlei kooperiert nach eigener Aussage mit dem deutschen Prozessfinanzierer Roland ProzessFinanz AG. Letzterer ermögliche es auch VW-Kunden ohne Rechtschutzversicherung, risikofrei gegen den Konzern vorzugehen. Im Erfolgsfall sichere sich Roland dafür lediglich eine Provision der durchgesetzten Entschädigungssumme.

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