Direkt zum Inhalt
Abgasnorm 13. Februar 2023

ZDK warnt vor hohen Mehrkosten durch Euro 7

Nach dem aktuellen Stand soll die Euro-7-Verordnung zum 1. Juli 2025 eingeführt werden. Doch noch gibt es erhebliche Diskussionen über die Ausgestaltung. Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe hat sich jetzt mit einer Reihe von Vorschlägen zu Wort gemeldet.

Die Euro-7-Norm soll die Luftqualität weiter verbessern. 
Die Euro-7-Norm soll die Luftqualität weiter verbessern. 

Im Rahmen der aktuellen Diskussion über die Details der Euro-7-Verordnung fordert der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) weitere Präzisierungen und Ergänzungen der Vorlage. „Wir unterstützen das Ziel, ein ambitioniertes Emissionsniveau für Kraftfahrzeuge zu erreichen. Die technische Umsetzbarkeit darf jedoch weder für die Fahrzeughersteller noch für die Kfz-Betriebe zu hohen Mehrkosten führen, die dann in der Folge die individuelle Mobilität für viele Menschen verteuert“, betont ZDK-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurt-Christian Scheel.  

Abgasuntersuchung (AU) sollte ergänzt werden

Nach Ansicht des ZDK reichen weder die im Fahrzeug integrierten Einrichtungen On-Board-Diagnose (OBD) noch On-Board-Überwachungssysteme (OBM) aus, um überhöhte Emissionen an Fahrzeugen zu ermitteln, die etwa auf Abschalteinrichtungen oder Abgas-Manipulationen (an Nutzfahrzeugen) zurückzuführen sind. Die jährlich rund 25 Millionen Abgasuntersuchungen mit Emissionsmessungen am Endrohr des Abgasstrangs durch akkreditierte Prüfstellen und AU-Werkstätten würden hingegen zuverlässig dafür sorgen, dass die vorgeschriebenen Emissionswerte eingehalten werden. 

Darüber hinaus schlägt der ZDK vor, dass die Prüfung der Partikelzahl (PN), die über den Auspuff emittiert wird, bei allen in Betrieb befindlichen Fahrzeugen im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU) vorgeschrieben wird. Ergänzend sollte auch die für den Umweltschutz wesentliche, aber noch nicht vorgeschriebene SHED-Prüfung (Sealed Housing for Evaporative Determination) zur Messung von Verdunstungsemissionen vorgeschriebener Teil der AU werden, heißt es in einer Pressemeldung des Verbands. 

„Euro 7-Verordnung muss auch E-Fuels berücksichtigen“
Die EU-Kommission bereitet derzeit die nächste Stufe der Abgasnorm vor. Details dazu sollen in den nächsten Tagen veröffentlicht werden. Die Spitzenverbände ZDK und GVA fordern eine Option für den Einsatz synthetischer Kraftstoffe.
Ad

Zugang zu Fahrzeugdaten

Auch in Sachen Zugang zu Fahrzeugdaten hat der ZDK eine konkrete Forderung. Demnach solle die EU-Kommission den eigenen Ankündigungen Folge leisten und eine sektorspezifische Regulierung zum Zugang zu Fahrzeugdaten noch in diesem Jahr veröffentlichen. Sollte dies nicht geschehen, müsse die Euro-7-Verordnung den diskriminierungsfreien Zugang zu Fahrzeugdaten für Wartungs- und Reparaturzwecke aufnehmen. Dies habe laut ZDK auch Auswirkungen auf die Emissionen von Pkw. Denn Artikel 6 der Euro-7-Verordnung beziehe sich sowohl auf die Dauerhaltbarkeit von Batterien als auch den allgemeinen Emissions-, Effizienz- und Sicherheitszustand mit Blick auf den Lebenszyklus eines Pkw. Diese Prüfungsanforderungen seien nach Ansicht des ZDK nur zu erfüllen, wenn Kfz-Werkstätten die Möglichkeit hätten, vollumfänglich auf die Daten und Funktionen eines vernetzten Fahrzeuges zuzugreifen, und dies bereits auch in der Anbahnung von Services. 

Verwendung synthetischer Kraftstoffe (E-Fuels)

Nach Ansicht des ZDK sollte die Euro-7-Norm zudem alle Möglichkeiten zur Verwendung von E-Fuels offenhalten und in Einklang stehen mit der für 2026 veranschlagten Überprüfung des Bedarfs und der Möglichkeiten dieser Kraftstoffe durch die Europäische Kommission. Diese Kraftstoffe, die ausschließlich auf Grundlage nicht fossiler Quellen produziert werden, seien die einzige Möglichkeit, die CO2-Emissionen bereits zugelassener Kraftahrzeuge zu reduzieren, unterstreicht der Verband. „Sie können auch für neu zuzulassende Kraftfahrzeuge eine Perspektive bieten, wenn transportabler grüner Strom für E-Fahrzeuge in bestimmten Regionen nicht in ausreichender Menge bereitgestellt werden kann“, heißt es in der Presseveröffentlichung.

Schließlich spricht sich der ZDK dafür aus, die Emissionen von Bremsen und Reifen in den dafür vorgesehenen separaten Normen zu regulieren und dann in die Euro-7-Verordnung zu integrieren, wie etwa Prüfmethoden und Grenzwerte aus den UN-ECE-Verordnungen R30 oder R117. 

Die ZDK-Stellungnahme finden Sie hier: Stellungnahme ZDK Euro 7.

TIPP: Sie interessieren sich für das Kfz-Gewerbe und den Autoteilehandel? Der amz.de-Newsletter informiert Sie aktuell über Entwicklungen und Hintergründe. Jetzt gleich anmelden!

Passend zu diesem Artikel