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Secure Gateaway 15. Juni 2022

Zugang zu Fahrzeugdaten: ATU und Carglass klagen gegen FiatChrysler

Immer mehr Automobilhersteller erschweren unabhängigen Werkstätten den Zugang zu ihren Fahrzeugdaten. ATU und Carglass gehen in einem Gerichtsverfahren dagegen vor. 

Freie Werkstätten aber auch Systemanbieter wie ATU brauchen fairen Zugang zu den Fahrzeugdaten – und klagen daher nun gegen Chrysler.
Freie Werkstätten aber auch Systemanbieter wie ATU brauchen fairen Zugang zu den Fahrzeugdaten – und klagen daher nun gegen Chrysler.

Fast jede Tätigkeit einer Autowerkstatt – ob Reparatur oder Wartung – erfordert, dass der Mechaniker über die so genannte On-board-Diagnose (OBD) Zugang zum Datenstrom des Fahrzeugs erhält. Markenunabhängige Werkstätten nutzen dafür gängige Mehrmarken-Diagnosegeräte. Weil Fahrzeughersteller den Datenzugriff seit einiger Zeit beschränken, können freie Marktteilnehmer in neueren Autos teils nicht mehr arbeiten. Nicht nur für ATU und Carglass ein Bruch europäischen Wettbewerbsrechts. Beide Unternehmen ziehen gegen diese Praxis jetzt in einem sogenannten Musterverfahren gegen Fiat vor Gericht.

Auch beim Austausch einer Windschutzscheibe ist heute bereits in ca. 30 Prozent aller Fahrzeuge eine Kalibrierung ihres Fahrerassistenzsystems notwendig. Durch gesetzliche Anforderungen steigt die Zahl jährlich weiter, heißt es in einer Mitteilung. Auch für diese Kalibrierung ist ein Zugriff auf den Fahrzeugdatenstrom via OBD notwendig. Auch in diesem Fall erschweren Fahrzeughersteller wie der zum Stellantis-Konzern gehörige Autobauer FCA (Fiat Chrysler Automobile) den Zugang zum OBD-Port für freie Werkstätten. FCA und Co. verlangen beispielsweise im Vorfeld die persönliche Registrierung des Monteurs, die Zahlung von Lizenzgebühren für die Öffnung des Ports und/oder eine Internetverbindung zu ihren Servern während des Diagnosevorgangs.

Die technischen Hürden beeinträchtigen aber den freien Wettbewerb auf dem Aftersales-Markt und die Wahlfreiheit der Verbraucher, so ATU und Carglass. Das Musterverfahren gegen Fiat Chrysler (FCA Italy SpA - "FCA") startete vor dem Landgericht Köln. Da es in dem Fall um die Auslegung einer EU-Verordnung, nämlich der Verordnung (EU) 2018/ 858, geht, befasst sich der Europäischen Gerichtshof (EuGH) damit. Konkret geht es vor dem EuGH um die Frage, ob die von FCA auferlegten Bedingungen für die Aktivierung des OBD-Ports (das so genannte "Secure Gateway": persönliche Registrierung des Mechanikers bei der FCA, ständige Internetverbindung zum FCA-Server während der Schreibvorgänge) nach EU-Recht zulässig sind. Die Auslegung des EU-Rechts durch den EuGH werde EU-weit Rechtssicherheit schaffen und sowohl für die Fahrzeughersteller als auch für alle unabhängigen Marktteilnehmer verbindlich sein, sind sich die Kläger sicher.

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