Image
Freie Werkstätten aber auch Systemanbieter wie ATU brauchen fairen Zugang zu den Fahrzeugdaten – und klagen daher nun gegen Chrysler.
Foto: ATU
Freie Werkstätten aber auch Systemanbieter wie ATU brauchen fairen Zugang zu den Fahrzeugdaten – und klagen daher nun gegen Chrysler.

Secure Gateaway

Zugang zu Fahrzeugdaten: ATU und Carglass klagen gegen FiatChrysler

Immer mehr Automobilhersteller erschweren unabhängigen Werkstätten den Zugang zu ihren Fahrzeugdaten. ATU und Carglass gehen in einem Gerichtsverfahren dagegen vor. 

Fast jede Tätigkeit einer Autowerkstatt – ob Reparatur oder Wartung – erfordert, dass der Mechaniker über die so genannte On-board-Diagnose (OBD) Zugang zum Datenstrom des Fahrzeugs erhält. Markenunabhängige Werkstätten nutzen dafür gängige Mehrmarken-Diagnosegeräte. Weil Fahrzeughersteller den Datenzugriff seit einiger Zeit beschränken, können freie Marktteilnehmer in neueren Autos teils nicht mehr arbeiten. Nicht nur für ATU und Carglass ein Bruch europäischen Wettbewerbsrechts. Beide Unternehmen ziehen gegen diese Praxis jetzt in einem sogenannten Musterverfahren gegen Fiat vor Gericht.

Auch beim Austausch einer Windschutzscheibe ist heute bereits in ca. 30 Prozent aller Fahrzeuge eine Kalibrierung ihres Fahrerassistenzsystems notwendig. Durch gesetzliche Anforderungen steigt die Zahl jährlich weiter, heißt es in einer Mitteilung. Auch für diese Kalibrierung ist ein Zugriff auf den Fahrzeugdatenstrom via OBD notwendig. Auch in diesem Fall erschweren Fahrzeughersteller wie der zum Stellantis-Konzern gehörige Autobauer FCA (Fiat Chrysler Automobile) den Zugang zum OBD-Port für freie Werkstätten. FCA und Co. verlangen beispielsweise im Vorfeld die persönliche Registrierung des Monteurs, die Zahlung von Lizenzgebühren für die Öffnung des Ports und/oder eine Internetverbindung zu ihren Servern während des Diagnosevorgangs.

Die technischen Hürden beeinträchtigen aber den freien Wettbewerb auf dem Aftersales-Markt und die Wahlfreiheit der Verbraucher, so ATU und Carglass. Das Musterverfahren gegen Fiat Chrysler (FCA Italy SpA - "FCA") startete vor dem Landgericht Köln. Da es in dem Fall um die Auslegung einer EU-Verordnung, nämlich der Verordnung (EU) 2018/ 858, geht, befasst sich der Europäischen Gerichtshof (EuGH) damit. Konkret geht es vor dem EuGH um die Frage, ob die von FCA auferlegten Bedingungen für die Aktivierung des OBD-Ports (das so genannte "Secure Gateway": persönliche Registrierung des Mechanikers bei der FCA, ständige Internetverbindung zum FCA-Server während der Schreibvorgänge) nach EU-Recht zulässig sind. Die Auslegung des EU-Rechts durch den EuGH werde EU-weit Rechtssicherheit schaffen und sowohl für die Fahrzeughersteller als auch für alle unabhängigen Marktteilnehmer verbindlich sein, sind sich die Kläger sicher.

TIPP: Sie interessieren sich für Neuigkeiten, Trends und Entwicklungen der der Kfz-Industrie? Der amz.de-Newsletter informiert Sie zweimal wöchentlich. Jetzt gleich anmelden!

Image

GVA

GVA fordert Zugang zu Fahrzeugdaten

Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) weist auf die dringende Notwendigkeit hin, einen rechtlichen Rahmen für die Fahrzeugvernetzung zu schaffen. Ein fairer Zugang zum Kunden und zum Fahrzeug sei die Grundlage für jegliches Geschäft im Kfz-Ersatzteil- und Servicemarkt.

    • GVA
Image

GVA

GVA: Ohne Datenzugang kein Wettbewerb

Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) e.V. weist auf eklatante Gefahren für den Wettbewerb im Kfz-Ersatzteil- und Servicemarkt in Folge der zunehmenden Vernetzung der Fahrzeuge hin. Nach Planungen der Fahrzeughersteller sollen unabhängige Marktteilnehmer keinen direkten Zugang zu den Fahrzeugdaten erhalten.

    • GVA
Image
atu-carglass_16-9.jpeg

Neuer Untermieter

A.T.U und Carglass starten Kooperation

Ab sofort können A.T.U-Kunden Autoglasreparaturen von Carglass durchführen lassen. Dafür mieten die Scheibenspezialisten in 30 A.T.U-Filialen Arbeitsplätze an. Carglass empfiehlt seinen Kunden wiederum die Leistungen der Werkstattkette.

    • Markt
Image

Urteil des EuGH

Security Gateways sind unzulässig

Der Europäische Gerichtshof befindet OBD-Sperren für wettbewerbswidrig. Die erfolgreiche Klage von ATU und Carglass könnte die Diagnosepraxis verändern.

    • Diagnose, Diagnosegeräte, Elektronik + Digitalisierung, Fahrzeuge, Fahrzeughersteller, Werkstatt-Ausrüstung