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Schadenmanagement 25. April 2020

Nichts zu verschenken

Mit der digitalen Schadenakte Autoclaim kommunizieren Beteiligten im Schadensfall vernetzt miteinander: Reparaturbetriebe, Sachverständige, Rechtsanwälte, Dienstleister, Versicherer und Großkunden. Wir haben uns die Software angesehen.

Das größte Ärgernis bei der Bearbeitung von Unfallschäden sind die von den Versicherern bei Haftpflicht- und Kaskoschäden trotz vorliegender unabhängiger Gutachten ausgesprochen "gern" vorgenommenen Kürzungen. Auch die Verantwortlichen des Volkswagen-, Audi-, Seat- und Skoda-Autohauses ASW in Heilbronn haben immer wieder leidvolle Erfahrungen mit diesem Thema gemacht. Aber sie haben für sich eine einfache wie deutliche Linie definiert: Wir lassen uns nicht einschüchtern und zeigen unter der Devise "Wehret den Anfängen" Flagge.

Diese Formulierung heißt in der Praxis konkret: "Auch der 1,20 €-Abzug für die theoretisch noch verwendbare Glühbirne in einer beschädigten Rückleuchten-Einheit wird nicht toleriert", berichtet Serviceberater Ralf Hekler. Gleiches gilt, so Jens Bachmann, Gesamtserviceleiter Aftersales bei ASW, für das "beliebte" Thema der Verbringungskosten bzw. die Höhe der Vorhaltekosten bei einem verunfallten "eigenen" Werkstatt-Ersatzwagen. Am Jahresende, so die Praktiker, summieren sich diese Beträge schnell zu einem ausgesprochenen großen Brocken.

Damit es dazu nicht kommt, hat Rechtsanwalt Sascha Wirth einen vom Grundsatz her einfachen Rat an alle Betroffenen: "Den ersten Schritt gegen die gängige Praxis der Versicherungen muss jedes Unternehmen zu allererst für sich selbst definieren. Akzeptiert man die Kürzungen oder will man sich aktiv für seine Rechte einsetzen? Diese Frage muss man sich selbst beantworten." Der Fachanwalt für Verkehrsrecht und Partner in der Kanzlei Pfefferle, Helberg & Partner in Heilbronn kümmert sich darum, dass die bei ASW zu Unrecht erfolgten Kürzungen notfalls gerichtlich durchgesetzt werden.

Klare Haltung zeigen

Eine klare Haltung zahlt sich aus, berichteten die Beteiligten. Denn die Versicherungen merken sehr schnell, ob es ihnen möglich ist, mit ihren Dienstleistern wie Carexpert oder ControlExpert gezielt Abzüge durchzudrücken – oder eben nicht. Denn die Kosten eines möglichen Gerichtsprozesses werden letztendlich gegen die eventuell erzielbaren Einsparungen abgewogen. Denn auch ein Versicherungskonzern holt sich nicht gerne eine "blutige Nase".

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Eine ausgesprochen wertvolle Hilfe bei der Abwicklung von Unfallschaden ist für das Autohaus ASW die Software Autoclaim. Das System vereinfacht komplexe Vorgänge, beschleunigt den Zugriff auf alle notwendigen Daten und Dokumente und bildet die Prozesse der Schadenbearbeitung strukturiert und praxisnah ab. Schneller, einfacher und effizienter - das ist der Ansatz des Systems, das über diverse Schnittstellen verfügt und seinen Anwendern umfangreiche Statistiken sowie tabellarische Auswertungen in Echtzeit bereitstellt. Alle Beteiligten – vom Autohaus über Sachverständige, Rechtsanwälte, Dienstleister und Versicherungen bis hin zu Groß- und Flottenkunden – kommunizieren auf einer gemeinsamen digitalen Plattform. Diese macht es möglich, dass die Betriebe durchschnittlich innerhalb von 10-12 Tagen einen Vorschuss auf die Reparaturkosten laut Gutachten haben. Und genauso wichtig: Der administrative Aufwand bleibt dabei überschaubar. Alle Beteiligten sehen transparent auf einen Blick, welchen Bearbeitungsstatus jeder Schadenfall hat.

Der Betrieb bekommt genau die Arbeitsschritte und Arbeitswerte bezahlt, die ihm zustehen. Dafür gab es im Autohaus ASW bei unserem Vor-Ort-Termin ein plakatives Beispiel: Eine Verkehrsinsel hatte für einen kapitalen Schaden an einem Federbein-Dom gesorgt – sprich die Fahrwerksaufhängung hatte ihn durchschlagen. Ein nicht alltäglicher komplexer Schaden - was auch den Reparaturweg betrifft. Diesen bei einem nicht alltäglichen Fahrzeug zu recherchieren und in Zusammenarbeit mit dem Gutachter zu definieren, war zeitaufwendig. Und die dadurch entstandenen Kosten für die qualifizierte Reparaturablaufplanung konnten der bearbeitende Betrieb mit Hilfe von Autoclaim einfordern..

Durchsetzungsfähige Kosten

Gleiches gilt bei der Notreparatur eines Glasschadens. Die eingesetzte Folie selbst, das Abkleben und die Arbeitszeit, sind nicht ausschließlich eine Serviceleistung der Werkstatt, sondern ersatzfähig. Oder der Lieferverzug von einzelnen Ersatzteilen. Und nicht zu vergessen: Auch für die neue Umweltplakette bei Frontscheiben-Schäden muss die Versicherung bezahlen. Weitere Beispiele sind die Fensterschachtleisten, die zwar ausgebaut werden können, aber meist aufgrund des Unfalls ersetzt werden müssen, die Dichtgummis bei beschädigten Heckklappen oder die Bohrer, die für hochfeste Stähle eingesetzt werden müssen.

Und die Praktiker aus dem Autohaus ASW können die Liste noch weiter ergänzen: Chemie-Produkte wie Hohlraum-Konservierung oder Schwemm-Material bzw. diesbezügliche Ersatzstoffe ergeben in Summe schnell hohe dreistellige Beträge pro Schadensfall. Geld, das der Werkstatt zusteht. Schließlich hat man gegenüber der Versicherung nichts zu verschenken.

Bernhard Schoke / Ingo Jagels

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