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Stoßdämpfer 29. Oktober 2020

Meistens eintragungsfrei

Sollen Stoßdämpfer gegen ein anderes Modell ausgetauscht werden, wird der Technical Support von Bilstein oft nach einem Gutachten gefragt. Doch erforderlich ist dieses meist nicht, denn in der Regel sind Stoßdämpfer eintragungsfrei.

Der Technical Support von Bilstein verzeichnet viele solcher Anfragen – nicht nur von Werkstätten, sondern sogar von Prüforganisationen. „Die gute Nachricht ist: In der Regel sind Stoßdämpfer eintragungsfrei“, klärt Mustafa Yavuz auf. Der gelernte Kfz-Meister ist bei Bilstein für den weltweiten Kundendienst zuständig und verweist dabei auf §19.3 der deutschen StVZO. Danach sind Stoßdämpfer nicht eintragungspflichtig, wenn sie in den Funktionsmaßen den Serienbauteilen entsprechen.

Yavuz verweist darauf, dass diese Regelung längst nicht nur den normaler Serienersatz umfasst. Denn was viele nicht wissen: Tatsächlich weichen auch die meisten Hochleistungsstoßdämpfer nicht von den originalen Funktionsmaßen ab. Beispiele dafür sind die Bilstein Street-Performance-Modelle B6 und B8, die ebenfalls keine Eintragung erfordern.

Tieferledungsfedern eintragungspflichtig

Ganz vom Tisch ist das Thema ABE und Teilegutachten in vielen Fällen dennoch nicht, da die genannten Stoßdämpfer oft mit Tieferlegungsfedern verbaut werden. Letztere sind nämlich sehr wohl eintragungspflichtig und müssen nach dem Einbau abgenommen werden. Entsprechendes gilt für Komplettfahrwerke, wie sie Bilstein mit B12, B14, B16, der EVO Performance Line oder dem Clubsport anbietet. Hier liegen die erforderlichen Papiere jedoch stets bei. Der Clou bei den Gewindefahrwerken ist dabei der eingetragene Verstellbereich. Er gewährleistet, dass man bei einer späteren Veränderung der Tieferlegungshöhe nicht wieder zur Prüfstelle muss.

Werkstätten, die Unterstützung rund um das Thema Fahrwerk benötigen, können sich jederzeit an den Technical Support wenden, betont das Unternehmen. Die zuständigen Mitarbeiter kennen die typischen Werkstattprobleme und besitzen viel Erfahrung. Erreichbar ist der Service per Telefon unter 02333 791-4222 oder über die E-Mail-Adresse technik@bilstein.de.

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