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Angepasst auf das Kfz-Gewerbe 10. September 2018

ZDK: Aushangpflichten vereinfacht

Arbeitgeber im Kfz-Gewerbe müssen bestimmte Gesetze und Verordnungen öffentlich im Betrieb aushängen. Damit Arbeitgeber im Dickicht der Vorschriften ihren Pflichten leichter nachkommen und Bußgelder vermeiden können, haben die Juristen des ZDK nun eine spezifische Version herausgebracht.

In vielen Bereichen der Arbeitswelt werden Kfz-Unternehmer mit gesetzlichen Vorschriften konfrontiert. Das deutsche Arbeits- und Arbeitsschutzrecht sieht nicht nur zahlreiche besondere Schutzvorschriften für Arbeitnehmer vor. Es verpflichtet zudem, Beschäftigte über bestimmte Rechte am Arbeitsplatz zu informieren.

Der ZDK-Aushang umfasst neben den allgemeinen aushangpflichtigen Gesetzen – wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das Arbeitszeitgesetz – die für das Kfz-Gewerbe einschlägigen (Arbeitsschutz-) Vorschriften. Ferner sind Unfallverhütungsvorschriften sowie weitere praxisrelevante Bestimmungen enthalten.
Die Gesetzessammlung ist im ZDK-Shop erhältlich und kostet regulär 19,90€ zzgl. 7% MwSt.. Innungsbetriebe haben einen Preisvorteil und können den Pflichtaushang auch im Abonnement beziehen. Sie erhalten bei notwendigen Aktualisierungen die neue Ausgabe automatisch zugesandt, erfüllen so die gesetzlich vorgeschriebene Aushangpflicht und vermeiden Geldbußen.

ZDK-Juristen weisen darauf hin, dass ein Verstoß gegen die Aushangpflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt und im Schadensfall auch eine zivilrechtliche Haftung des Arbeitgebers für Schäden des Arbeitnehmers nach sich ziehen kann. Arbeitgeber sollten daher darauf achten, dass der Pflichtaushang allen Mitarbeitern gut zugänglich ist und regelmäßig aktualisiert wird.

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