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Werkstattausrüstung 17. August 2022

ASA: Taskforce befasst sich mit Radspieldetektoren

Müssen Prüfstützpunkte ab dem kommenden Jahr Gelenkspieltester einsetzen? Die gesetzliche Vorgabe der EU ist mehrdeutig. Nach Dekra wirbt auch der ASA-Verband für mehr Klarheit.

Beispiel eines integrierten Gelenkspieltesters für schwere Lkw/ Busse.
Beispiel eines integrierten Gelenkspieltesters für schwere Lkw/ Busse.

Der Bundesverband der Hersteller und Importeure von Automobilservice-Ausrüstungen e.V. (ASA) hat eine „Taskforce Radspieldetektoren“ ins Leben gerufen. Die Werkstattausrüster reagieren damit auf einen „Interpretationsspielraum“ hinsichtlich der Richtlinie 2014/45/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern. Die Frage, ob Radspieldetektoren künftig zur HU-Pflichtausstattung gehören, werde nicht eindeutig beantwortet, heißt es in einer aktuellen Verbandsmeldung. Bereits im Frühjahr thematisierte Dekra unterschiedliche Lesarten in der Kfz-Branche und stellte klar: Radspieldetektoren gehören auf absehbare Zeit nicht zur Pflichtausstattung für die HU-Stützpunkte. „In den Vorgaben zur Prüfmethodik in Anhang I wird die Nutzung des Radspieldetektors […] immer nur als optionale Prüfmethode genannt“, so André Skupin, Leiter Grundlagen und Prozesse bei der Dekra Automobil GmbH.

Hintergrund: Die Richtlinie 2014/45/EU passt die Hauptuntersuchung stetig an den Stand der Technik an. In Anhang I geht es um Mindestanforderungen an die Prüfinhalte und empfohlene Prüfmethoden. Die Position „5. Achsen, Räder, Reifen und Aufhängung“ erwähnt laut ASA zwar Radspieldetektoren, aber nur als erlaubt bzw. empfohlen für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Diese Formulierung stellt laut Robin Spaans keine unmittelbare Ausrüstungspflicht für die regelmäßige technische Überwachung dar. Seit ihrer ersten Zusammenkunft am 21. Juli leitet der Autopstenhoj-Manager, der auch im ASA-Fachbereich Prüfstände aktiv ist, die neue Taskforce. „In Anhang III werden dann die Radspieldetektoren unter ‚Punkt 8.‘ nur kurz und knapp definiert“, so Spaans. Eine verpasste Chance für eine Klarstellung: Denn ab dem 20. Mai 2023 müssen z.B. die verwendeten Prüfeinrichtungen und -geräte den Mindestanforderungen nach Anhang III der Richtlinie genügen.

Die zu allgemein gehaltene Definition führe in der Praxis zu mehr Fragen als Antworten, kritisiert der ASA-Verband. Die neu gegründete „Taskforce Radspieldetektoren“ soll demnach im Auftrag und in Zusammenarbeit mit Bundesverkehrsministerium (BMDV) und der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) als Formulierungshelfer in Erscheinung treten. „Soll die neue Richtlinie den von EU-Kommission und -Parlament angestrebten Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssicherheit leisten, muss der allgemein gehaltene Richtlinientext durch präzise technische Vorgaben mit Leben gefüllt werden“, sagt Robin Spaans.

Robin Spaans leitet die ASA-Taskforce Radspieldetektoren.
Robin Spaans leitet die ASA-Taskforce Radspieldetektoren.

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