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Corona-Pandemie 13. April 2021

ZDK: Irrfahrt durch die Inzidenzzonen geht weiter 

In deutlichen Worten kritisiert Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) den aktuellen Änderungsentwurf des Infektionsschutzgesetzes. Der Verband fordert weitere Öffnungsschritte für den Autohandel mit Schnelltests und digitaler Kontaktnachverfolgung.

In Autohäusern gibt es viel Platz für die Kunden.
In Autohäusern gibt es viel Platz für die Kunden.

„Was bleibt von den vielversprechenden Konzepten vieler Kreise und Städte, mit Schnelltests und digitaler Kontaktnachverfolgung dem Handel erste Öffnungsperspektiven zu bieten?“, fragt ZDK-Präsident Jürgen Karpinski. Sobald der Inzidenz-Tacho die 100 überschreite, sei jetzt wieder eine Vollbremsung fällig. Und nur alle darüber hinausgehenden härteren Regelungen sollen fortbestehen. „Wie soll ein Unternehmer mit diesen Vorgaben vernünftig planen?“, fragt Karpinski. „Mögliches Öffnen und Schließen im Fünf-Tages-Rhythmus kann niemand mehr nachvollziehen. Im Zweifel bleiben die Kunden zuhause, und das nun schon seit vier Monaten.“

Der ZDK-Präsident verweist darauf, dass laut Robert-Koch-Institut ein Besuch im Autohaus fast so sicher sei wie ein Aufenthalt im Freien. Statt wechselnd zu bremsen und wieder Gas zu geben wäre es viel wirksamer, weiter auf Öffnungsschritte mit flächendeckenden Schnelltests und Systemen digitaler Kontaktnachverfolgung zu setzen – unabhängig vom starren Blick auf den Inzidenz-Tacho.

Laut Karpinski empfehle auch der ZDK den Autohäusern und Kfz-Werkstätten, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betrieben regelmäßig testen zu lassen. „Dieses Engagement ist in den vergangenen Wochen kontinuierlich ausgeweitet worden. Wir setzen hier auf das freiwillige Engagement der Betriebe und lehnen eine Zwangsverpflichtung ab“, so der ZDK-Präsident. Wenn die Politik die Übernahme der Testkosten durch die Betriebe als Beitrag zur Pandemiebekämpfung deklariere, werde komplett vergessen, welche wirtschaftlichen Belastungen der Automobilhandel aufgrund des monatelangen Verkaufsverbots bisher zu tragen habe.

„Auch unter Infektionsschutzgesichtspunkten halten wir die Aufnahme des Automobilhandels in die vom Öffnungsverbot ausgenommenen Ladengeschäfte für gerechtfertigt und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sogar für zwingend notwendig. Aufgrund der großen Ausstellungsflächen und der typischerweise sehr geringen Zahl gleichzeitig anwesender Kunden ist das Infektionsrisiko im Automobilhandel minimal und sicherlich nicht größer als in den laut Entwurf privilegierten Gartenmärkten oder Buchhandlungen“, betont Karpinski.

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