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Fahrzeughandel 14. Dezember 2021

Doppelte Beweislastumkehr

Zum 1. Januar 2022 greift auch in Deutschland für den Gebrauchtwagenhandel das neue Gewährleistungsrecht. Gebrauchtwagenhändler sollten sich darauf vorbereiten und einen Sicherheitsaufschlag einkalkulieren, empfiehlt der Versicherer Intec.

Zum neuen Jahr ändert sich das Gewährleistungsrecht – Händler und Werkstätten müssen sich umstellen.
Zum neuen Jahr ändert sich das Gewährleistungsrecht – Händler und Werkstätten müssen sich umstellen.

Für Gebrauchtwagenhändler und Werkstätten wird es ernst: Die Änderung des Gewährleistungsrechts zum 1. Januar 2022 steht vor der Tür. Dabei geht es vor allem um die Verschärfung der im Sachmängelrecht geltenden Beweislastumkehr, die von sechs auf zwölf Monate verlängert wird. Durch das Gewährleistungsrecht hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer einen gesetzlich geregelten Anspruch, falls die Ware fehlerhaft ausgehändigt wird oder Mängel aufweist, die nicht im Kaufvertrag festgehalten wurden.

Der Garantieversicherer Intec warnt vor massiven Auswirkungen für den Autohandel, die das ab Januar greifende Gesetz haben könnte. Denn es gehe nicht nur um die Verdoppelung der Frist für Beweislastumkehr von sechs auf zwölf Monate, sondern auch darum, dass die Verkürzung der Gewährleistung von 24 auf 12 Monate mit dem Verkäufer zwingend vertraglich vereinbart werden muss. Ein Übergabeprotokoll sei daher Pflicht.

Schutzprogramm für Gebrauchtwagenhändler

„Gerade für Gebrauchtwagenhändler erwarten wir kostspielige Folgen, wenn sie jetzt nicht handeln“, sagt Markus Müller, Vorstandsvorsitzender der Intec AG, Göttingen. Die Händler müssten sich nun vor den drohenden Gefahren schützen. Der Intec-Vorstand empfiehlt Händlern und Werkstätten eine Zusatzversicherung, um sich gegen Gewährleistungsansprüche abzusichern.

Als eines der ersten Versicherungsunternehmen seiner Art bringt Intec jetzt eine Art Schutzprogramm für Gebrauchtwagenhändler auf den Markt. „Wir raten Autohändlern unbedingt dazu, Gebrauchtwagen nur mit einer Garantieversicherung zu verkaufen“, sagt Markus Müller. „Damit vermeiden sie, dass sich der Fahrzeugkäufer bei jedem auftretenden Problem in den folgenden zwölf Monaten an den Verkäufer wendet.“ Für den Komplettschutz des Händlers empfiehlt Müller die neue SafetyCar Gewährleistungsversicherung. Damit sei auch ein nicht von der Garantieversicherung gedeckter möglicher Gewährleistungsanspruch des Käufers abgesichert.

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