Autohandel: "Keine erhöhte Infektionsgefahr"
Nach den aktuellen Beschlüssen des Corona-Krisengipfels bleiben die Kfz-Werkstätten aufgrund ihrer Systemrelevanz geöffnet und Automobile können weiterhin produziert werden. Der stationäre Autohandel als Absatzkanal bleibt jedoch zunächst bis Mitte Februar untersagt. Das stößt beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) auf großes Unverständnis.
"Die Betriebe sind geöffnet, denn sie dürfen reparieren, aber dem Kunden vor Ort nichts verkaufen", skizziert ZDK-Präsident Jürgen Karpinski die aktuelle Lage. Dass das Werkstattgeschäft zur Aufrechterhaltung der Mobilität auch in Corona-Zeiten weiterlaufen müsse, stehe außer Zweifel. Das gleichzeitige Verbot des Verkaufs in ein und demselben Betrieb führe aber zu paradoxen Situationen: "Die Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens ist unsinnig, aber erlaubt. Dem auf das Auto angewiesenen Kunden ein bereitstehendes Ersatzfahrzeug zu verkaufen, ist dringend erforderlich, aber verboten", so Karpinski.
Das Kfz-Gewerbe würde diese schwer verständliche Regelung gleichwohl akzeptieren und mittragen, wenn sie aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich wäre. Dies sei aber nicht der Fall. Die großflächigen Verkaufsräume in den Autohäusern und die vergleichsweise geringe Zahl gleichzeitig anwesender Kunden in Verbindung mit umfassenden Hygienekonzepten stellten keine erhöhte Infektionsgefahr dar. "Mit der Verlängerung des Lockdowns wird die Schraube wieder ein Stück weitergedreht und erhöht den wirtschaftlichen Druck auf die mittelständisch geprägten Automobilhändler", ergänzte Vizepräsident Thomas Peckruhn. (ampnet/jri)
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