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Normverbrauch 5. Januar 2021

Wie kommen die niedrigen Verbräuche von Hybridfahrzeugen zustande?

Hybride weisen im Vergleich zu konventionellen Fahrzeugen extrem geringe Verbräuche auf – Verbräuche von zwei bis drei Litern sind eher die Regel als die Ausnahme – doch wie errechnen sich diese?

Auch wenn die Testzyklus-Verbräuche noch nie die Realität darstellten, so wird es bei Hybridfahrzeugen besonders deutlich, wie extrem die Verbräuche im Vergleich zu konventionellen Fahrzeugen gesunken sind. Ein Mittelklasse-BMW 330e erreicht  als Hybrid so einen WLTP-Verbrauch von 2-1,7 Liter auf 100km. Das liegt vor allem an dem Messverfahren, dass für Hybride angewendet wird: Die Zykluslänge beim WLTP beträgt 23,250 km. Ein Hybridfahrzeug muss diese Strecke so oft fahren, bis seine Batterie, die zum Start bereits voll aufgeladen war, vollständig entladen ist.  Reicht die Batteriekapazität nicht aus, um die begonnene Runde zu Ende zu fahren, springt der Verbrennungsmotor ein. Ein Hybridfahrzeug mit einer batterieelektrischen Reichweite von 60 Kilometern würde die Zyklusstrecke also beinahe dreimal bewältigen.

Anschließend wird der Zyklus einmal ausschließlich mit dem Verbrennungsmotor gefahren, der Verbrauch und die Emissionen auch hier gemessen. Nachdem beide Verbräuche bestimmt sind – sowohl der Elektrische als auch der des Verbrennungsmotors, werden sie zueinander ins Verhältnis gesetzt. Der genormte Verbrauch ergibt es nun aus dem Verbrauch der Verbrennerfahrt, geteilt durch die Runden, die das Fahrzeug batterieelektrisch gewältigt hat – man spricht hier vom Nutzenfaktor.

Verbraucht ein Benziner etwa 7 Liter auf 100km im WLTP Test, und seine elektrische Reichweite beträgt knapp 70km und damit genug für drei Zyklusfahrten, so kann der Benzinverbrauch nun durch den (Nutzen)Faktor drei geteilt werden: Der gemittelte Hybrid-Verbrauch liegt nun bei 2,3 l / 100 km.

Der VDA gibt an, dass der Nutzfaktor durchaus realistisch ist: Wird das Fahrzeug viel auf Kurzstrecke bewegt und stets nachgeladen, so liegen der Verbrauch tatsächlich nahe 0 Litern / 100 km. Wird hingegen viel Langstrecke gefahren und oder hohe Leistung abgefordert, etwa im Anhängerbetrieb, so fällt die elektrische Reichweite kaum ins Gewicht und der Verbrauch liegt auf dem Niveau eines konventionellen Verbrenners. Dennoch dürfte für die meisten Fahrer der Treibstoffverbrauch durchaus um ein Drittel oder mehr sinken, wenn sie ihren Hybrid regelmäßig aufladen – die täglich zurückgelegt Strecke beträgt im Durchschnitt 21 km einfach gemessen – dass schaffen beinahe alle Hybriden die aktuell erhältlich sind aus dem Stand heraus, eine angemessene Fahrweise vorausgesetzt.

Das Angebot an Fahrzeugen, die sowohl einen Verbrennungsmotor als auch einen (meist kleinen) Stromer an Bord haben, wächst stetig. Dafür gibt es zwei Gründe:

Flottenverbrauch

Für jedes Auto, dass mehr als 95 Gramm CO2 im WLTP Zyklus verbraucht, werden pro Gramm 95€ Strafzahlung an die EU fällig – berechnet auf die gesamte Flotte, die ein Hersteller absetzt. Je mehr Hybridfahrzeuge mit vergleichsweise sehr niedrige Emissionen verkauft werden (bspw: BMW 330e  41-35g CO2/ 100km) , so können auch weiterhin Modelle angeboten werden, die deutlich darüber liegen – meist die Sportversionen, beim BMW etwa der M3 – ohne dass Strafzahlungen fällig werden. Die Hersteller haben entsprechend ein großes Interesse daran, Hybridfahrzeuge zu verkaufen

Steuervorteil & staatliche Förderung

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0,5% Regelung Gerade für Dienstwagen, die Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden, sind es vor allem die steuerlichen Aspekte, die die Hybriden so attraktiv machen: Da sie anstelle der 1%-Regelung nur mit 0,5% ihres Bruttolistenpreis als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen, sparen Arbeitnehmer hier sattes Geld – bei einem Mittelklassefahrzeug schnell mehrere hundert Euro im Monat – oder können bei gleicher Belastung ein Fahrzeug aus einer höheren Klasse fahren. Staatliche Förderung Um den Hochlauf von Elektroautos zu fördern, wurden schon gleich zu Beginn hohe Fördergelder vom Staat gezahlt. Um während der Coronakrise die Anzeige aufrecht zu erhalten, wurde die Förderung bis 2025 verdoppelt und hört nun auf den Namen „Innovationsprämie“. Reine E-Fahrzeuge erhalten eine Förderung von bis zu 9000€, Plug-in-Hybride von bis zu 6750€. Gefördert werden die Fahrzeuge aber nur, wenn diese ab 2022 eine Mindestreichweite von 60 Kilometern rein elektrisch schaffen, ab 2025 steigt dieser Wert auf 80 km. Auch im Leasing werden die Fahrzeuge gefördert, hier richtet  sich die Höhe der Förderung nach der Dauer des Leasingvertrags

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