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TÜV-Verband 12. August 2021

Neues Merkblatt für den Umbau auf Wasserstoff

Der TÜV-Verband hat ein technisches Merkblatt für die Umrüstung herkömmlicher Pkw und Nutzfahrzeuge auf einen Antrieb mit Wasserstoff (H2) veröffentlicht. Enthalten sind zahlreiche technische Anforderungen, die für einen sicheren Betrieb notwendig sind. Der Bund fördert den Umbau.

„Die Umrüstung bestehender Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor auf alternative Antriebe kann einen wichtigen Beitrag auf dem Weg zu einer nachhaltigen, klimafreundlichen Mobilität leisten“, sagt Frank Schneider, Experte für Fahrzeugtechnik beim TÜV-Verband (VdTÜV). „Vor allem im Güterverkehr ist die zügige Erneuerung der bestehenden Verbrenner-Flotte nicht allein mit Neufahrzeugen zu schaffen.“ Das würde viele Betreiber von Fuhrparks, seien es Speditionen, Handelsunternehmen oder Verkehrsbetriebe, wirtschaftlich überfordern. Insbesondere im Güterverkehr auf der Langstrecke gilt Wasserstoff als Alternative zu rein batterieelektrischen Antrieben.

Umrüster können sich an den aufgeführten Anforderungen an den Umbau auf Wasserstoff im Rahmen eines Einzelgenehmigungsverfahrens orientieren. Das Merkblatt des TÜV-Verbands enthält unter anderem technische Anforderungen an die Dichtigkeit der Wasserstoff-Tanks, die Crash-Sicherheit und die Umweltverträglichkeit der Fahrzeuge, die bei der Umrüstung beachtet werden müssen. So müssen die umgebauten H2-Fahrzeuge über ein Überwachungssystem verfügen, um Leckagen an den Tanks schnell entdecken zu können und strenge Vorgaben bei Crashtests erfüllen. Frank Schneider: „Die umgerüsteten H2-Fahrzeuge werden im Rahmen einer Einzelgenehmigung geprüft und dann für den Straßenverkehr in Deutschland und den anderen EU-Staaten zugelassen.“ Das neue VdTÜV-Merkblatt 766 zum Thema Wasserstoff ergänzt das bereits vor mehreren Jahren entwickelte Merkblatt 764 für die Umrüstung auf einen batterieelektrischen Antrieb.

Die Bundesregierung fördert den Umstieg auf klimafreundliche Antriebe im Bereich der leichten und schweren Nutzfahrzeuge mit einem eigenen Förderprogramm, das gerade angelaufen ist. Finanziell gefördert werden neben der Anschaffung von Neufahrzeugen mit Elektroantrieb auch umgerüstete Nutzfahrzeuge sowie die für den Betrieb notwendige Tank- und Ladeinfrastruktur. Bei der Anschaffung erhalten Antragsteller bis zu 80 Prozent der so genannten Investitionsmehrausgaben, die beim Kauf eines Elektrofahrzeugs im Vergleich zu einem Verbrenner anfallen. Die Frist für die Einreichung der Anträge startet am 16. August und endet zunächst am 27. September 2021. Antragsteller können ihre Unterlagen online beim Bundesamt für Güterverkehr einreichen.

Das VdTÜV-Merkblatt 766 „Fahrzeuge mit Wasserstoffsystemen im Einzelgenehmigungsverfahren“ ist abrufbar unter: https://shop.tuev-verband.de/merkblaetter?suchbegriff=MB FZMO 766&gefiltert=1

Das VdTÜV-Merkblatt 764 „Elektrofahrzeuge im Einzelgenehmigungsverfahren“ ist abrufbar unter: https://shop.tuev-verband.de/merkblaetter?suchbegriff=MB FZMO 764&gefiltert=1

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