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Recht und Finanzen 21. August 2018

Mehr Fachwissen für DAT-Kunden

Die Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT) arbeitet zukünftig mit dem Fachportal autorechtaktuell.de zusammen. Durch die Kooperation kann die DAT ihren Kunden neue Leistungen im Bereich Verkehrsrecht anbieten.

DAT-Geschftsfhrer Jens Nietzschmann (li.) und Elmar Fuchs, Geschftsfhrer autorechtaktuell.de.
DAT-Geschftsfhrer Jens Nietzschmann (li.) und Elmar Fuchs, Geschftsfhrer autorechtaktuell.de.

autorechtaktuell.de richtet sich an Unternehmen und Institutionen, die sich gewerblich mit der Reparatur, dem Handel, der Finanzierung und der Versicherung von Kraftfahrzeugen beschäftigen. Darüber hinaus ist autorechtaktuell.de eine wichtige Quelle für Informationen rund um verkehrsrechtliche Fragen für Kfz-Sachverständige und Rechtsanwälte. Geschäftsführer Elmar Fuchs: „Gemeinsam mit der DAT werden wir unser Netzwerk an Verkehrsrechtsexperten ausbauen und dieses den DAT-Kunden in der Automobil-, Finanz- und Versicherungswirtschaft zugänglich machen.“

Jens Nietzschmann, Geschäftsführer DAT, ergänzt: „Als Marktführer in der Daten- und Systemlandschaft des Kfz-Gewerbes sind wir stets an zusätzlichen Elementen zur Bindung unserer Kunden interessiert. Hierfür bietet sich die Kooperation mit den Experten von autorechtaktuell.de sehr gut an. Darüber hinaus besteht nunmehr die Möglichkeit, die Verbreitung unseres SilverDAT-Mietwagenspiegels etwas einfacher bei Zielgruppen voranzubringen, die bislang nicht zu den traditionellen Kunden der DAT zählten.“

Der „SilverDAT Mietwagenpiegel“ enthält aktuelle Preise von Mietfahrzeugen und Daten zum Nutzungsausfall. Nietzschmann: „Die Intelligenz dieses Systems zeigt sich darin, dass alle Pkw per VIN-Abfrage identifizieren lassen, anschließend automatisch einer Mietwagenklasse zugeordnet werden und diese mit den jeweils aktuell gültigen Preisklassen von 8.000 Vermietstationen aller relevanten Autovermieter verknüpft sind. Auf diese Weise können mit wenigen Klicks die relevanten Mietpreise für Unfallersatzfahrzeuge ermittelt werden. Darüber hinaus bietet der Mietwagenspiegel auch die Möglichkeit, die Kosten für den Nutzungsentgang rechtlich belastbar zu ermitteln."

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