1. Keine wettbewerbsbehindernde Codierung von Ersatzteilen
Als Alternative zu den Ersatzteilen der Fahrzeughersteller müsse der freie Kfz-Teilehandel weiterhin qualitativ gleichwertige Ersatzteile anbieten können. Erschwert werde dies allerdings zunehmend durch Codes, mit denen die Fahrzeughersteller ihre Ersatzteile versehen würden. „Dadurch werden nicht nur die Recherche nach dem richtigen Ersatzteil, sondern auch ein Anmelden oder das Anlernen des neu eingebauten Ersatzteils am Fahrzeug stark erschwert oder gar unmöglich gemacht“, bemängelt der GVA. Auf diese Art werde verhindert, dass Ersatzteile des freien Teilemarktes als bezahlbare Alternative zu den Produkten der Fahrzeughersteller in den Wettbewerb treten könnten. „Die neue Bundesregierung muss sich bei der EU-Kommission dafür einsetzen, dass derartige Codierungen von Kfz-Teilen und -Komponenten so ausgestaltet werden, dass ein gleichberechtigter und fairer Zugang für Wettbewerber möglich ist“, heißt es weiter.
Darüber hinaus müssten laut GVA notwendige hohe Sicherheitsstandards eingehalten werden. Dazu zähle beispielsweise die Cybersicherheit von Fahrzeugen, die zu jedem Zeitpunkt gegeben sein müsse. Allerdings dürften Sicherheitsaspekte jedoch nicht als Vorwand genutzt werden, um Wettbewerb im Ersatzteilmarkt auszuschalten. „Die Marktteilnehmer müssen entsprechende Zugriffsrechte erhalten, damit sie ihre Aufgabe in der Wertschöpfungskette weiterhin erfüllen können“, fordert der GVA.
Technologieoffenheit
Die zweite Kernforderung des GVA betrifft die Antriebsart zukünftiger Automobile: „Die künftige Bundesregierung muss Antriebe technologieoffen fördern und so Klimaschutz, Innovationskraft und bezahlbare individuelle Mobilität in Einklang bringen.“ Ein isolierter, technologischer Ansatz, wie die E-Mobilität, werde die Reduzierung von CO2-Emissionen auf mittlere Sicht nicht meistern können. Denn trotz umfangreicher staatlicher Förderung von Elektrofahrzeugen würden Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor für viele Menschen noch für einen längeren Zeitraum unverzichtbar bleiben, betont der GVA. Diesen Menschen müsse eine Perspektive für eine bezahlbare Autonutzung geboten werden. Mobilität dürfe nicht zur Spaltung zwischen Stadt und Land oder im Einkommensbereich führen.
Vor diesem Hintergrund müssten mehrere bekannte technologische Ansätze nicht nur weiterverfolgt, sondern für diese auch ein diskriminierungsfreier rechtlicher Rahmen geschaffen werden. Dies sei die Basis dafür, dass der Wettstreit innovativer Ideen fair und gleichberechtigt ausgetragen werden könne. „Klimaneutrale E-Fuels dürfen steuer- und zulassungsrechtlich nicht länger benachteiligt, sondern müssen vielmehr als Teil der Lösung betrachtet werden“, unterstreicht der GVA. Durch die Förderung klimaneutraler E-Fuels würde eine saubere Lösung für den großen Bestand an Fahrzeugen mit Verbrennern geschaffen.
Transparenter Zugang zu Fahrzeugdaten
Die dritte Forderung zielt auf den Datenbestand, den moderne Autos während während des Fahrbetriebs entwickeln. Da diese Daten Aufschluss über den Betriebs- und Wartungszustand des einzelnen Fahrzeuges geben, haben sie einen hohen Wert: Vom Zugang zu diesen Daten hängen sowohl bestehende als auch künftige innovative Serviceleistungen rund um das Auto ab, etwa die vorausschauende Wartung („predicitve maintenance“), unterstreicht der GVA und stellt daher die folgende Forderung auf: „Allen berechtigten Akteuren des Independent Kfz-Aftermarket muss ein gleichberechtigter Zugang zu Echtzeit-Fahrzeugdaten unter den gleichen Sicherheitskriterien ermöglicht werden, so wie er den Fahrzeugherstellern zur Verfügung steht. Nur so wird weiterhin funktionierender Wettbewerb als Grundlage für verbraucherfreundliche Mobilität geschaffen.“
Die Fahrzeughersteller dürften die anderen Marktteilnehmer nicht von den Anschlussmärkten – sprich von Ersatzteilversorgung, Fehlerdiagnose sowie Wartung und Reparatur – ausschließen, indem sie den Zugang zu essentiellen Informationen verhindern. Im Automotive-Bereich werde daher das Konzept einer sicheren Onbord-Telematik-Plattform („S-OTP“) gefordert. Dies sichere auch Innovationen und Wirtschaftswachstum zum Wohle eines starken Mittelstandes als Rückgrat des Wirtschaftsstandortes Deutschland, so der GVA.