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„Data Act“ 19. Dezember 2022

EGEA: Sektorspezifisches Datengesetz muss her!

Wer darf auf Fahrzeugdaten zugreifen? Die Regelungen durchschreiten derzeit den europäischen Gesetzgebungsprozess. Die Beschlüsse drohen zu allgemein auszufallen, fürchten nicht nur die Werkstattausrüster.

Die Datenflut muss geregelt werden, lautet die Forderung von Wettbewerbshütern. Der „Data Act“ auf EU-Ebene nimmt derzeit Gestalt an. Bei der EGEA rechnet man damit, dass die neuen Regelungen im kommenden Jahr verabschiedet werden. 
Die Datenflut muss geregelt werden, lautet die Forderung von Wettbewerbshütern. Der „Data Act“ auf EU-Ebene nimmt derzeit Gestalt an. Bei der EGEA rechnet man damit, dass die neuen Regelungen im kommenden Jahr verabschiedet werden. 

Ein wichtiges Datengesetz ist derzeit auf europäischer Ebene in Ausgestaltung. Wie der Verband European Garage Equipment Association (EGEA) in seinem aktuellen Newsletter hinweist, hat das Regelwerk große Auswirkungen auf den Reparaturmarkt. Die Forderung des freien Ersatzteilmarktes in diesem Kontext lautet: Autohalter sollen die Informationen selbst nutzen oder an Dritte weitergeben dürfen – beispielsweise an eine freie Werkstatt. Aktuell kommen neben dem Autohersteller allenfalls Vertragswerkstätten in diesen Genuss. „Wer ein Gerät kauft, hat auch Anspruch darauf, die Daten zu nutzen, die er damit erzeugt. Was sich selbstverständlich anhört, ist bislang nicht der Fall“, kommentierte das „Handelsblatt“ im Februar 2022. Zuvor hatte die EU-Kommission ihre Vorstellungen des sogenannten „Data Acts“ vorgestellt – diese fließen im Rahmen des europäischen Gesetzgebungsverfahrens in das künftige Datenrecht ein.

„Reparatur- und Wartungsdienste für Fahrzeuge sind in dem Gesetzesentwurf ausdrücklich enthalten“, heißt es im EGEA-Newsletter Dezember 2022: Mit der Umsetzung des Datengesetzes würden Fahrer bzw. Besitzer ermächtigt, den Empfänger der vom Fahrzeug generierten Daten zu bestimmen, lautet der Standpunkt – nicht nur bei den europäischen Werkstattausrüstern. Auch der ADAC begrüßte den „Data Act“ grundsätzlich, gab aber zu bedenken, dass die in Entstehung befindliche Regelung für sämtliche Bereiche gelte und „damit zu allgemein für die besonderen Herausforderungen im Fahrzeugbereich mit komplexen Datenströmen und einer Vielzahl an Marktbeteiligten“ sei.

Dienste von Dritten

Auch die EGEA betrachtet den „Data Act“ als wichtigen Schritt hin zu einer europäischen Datenwirtschaft. Man sei jedoch der Ansicht, dass der Data Act nicht ausreichen wird, heißt es. „Das Ökosystem benötigt eine sektorspezifische Gesetzgebung für den Automobilsektor, die die Grundsätze und Bestimmungen des Datenschutzgesetzes in konkrete, rechtliche und technische Maßnahmen für den Automobilsektor umsetzt.“ Zudem müssten Drittanbietern „ab initio-Rechte“ für den Zugang zu Daten und Informationen gewährt werden, um konkurrierende Dienste entwickeln zu können. „Diese Bestimmung ist im derzeitigen Wortlaut des Datengesetzes nicht vorgesehen.“

Wie der Verband hinweist, dauert das ordentliche Gesetzgebungsverfahren noch an und wird derzeit in vier verschiedenen Ausschüssen des Europäischen Parlaments (ITRE, JUTI, IMCO und LIBE) und im Europäischen Rat überarbeitet. Die Gesetzgeber hätten über 1.000 Änderungsanträge eingebracht, die den ursprünglichen Vorschlag der Kommission erheblich verändern dürften. Der endgültige Rechtsakt wird für die zweite Hälfte des Jahres 2023 erwartet.

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