Damit es nicht nass reingeht
Mit Beginn der Unwettersaison weisen GDV und Versicherungen auf die Gefahren von Hochwasser hin. Das sollten Betriebe bei Nachrüstung ihrer Immobilie bzw. in Sachen Versicherungsschutz beachten.
Im Frühjahr häufen sich nach Schneeschmelze und mit Beginn der Unwettersaison wieder die Gefahren durch Hochwasser. Nach Angaben der Nürnberger Versicherung verursachten Überschwemmungen 2019 hierzulande Schäden in Höhe von rund 300 Millionen Euro. "Firmen stehen dann schnell vor hohen Kosten für Aufräumarbeiten, Reparaturen oder Produktions- und Verkaufsausfälle", warnte Dominic Herrmann vom fränkischen Versicherungsgeber. Insbesondere für kleine und mittlere Betriebe kann das existenzbedrohlich werden.
Aufgrund von Wetterkapriolen mit mehr Starkregen hat das Risiko auch in unseren Breiten zugenommen – selbst wenn der räumliche Abstand zu Binnengewässern groß genug erscheint. Der erste Schritt für Betriebe, die sich schützen wollen, ist eine Gefährdungsanalyse. Einen entsprechenden Hochwasser-Check bietet beispielsweise der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Nach der Risikoanalyse kommt gegebenenfalls die Umsetzung von Schutzmaßnahmen bzw. ein Umzug. Laut Nürnberger Versicherung können entsprechende Maßnahmen beispielsweise eine nachträgliche Ummauerung von Kellerlichtschächten sowie den Einbau druckwasserdichter Fenster und Türen umfassen. Weil es bei Hochwasser auch zum Rückstau aus der Kanalisation kommen kann, sollten Betriebe nach Empfehlung der Nürnberger Versicherung eine regelmäßig zu wartende Rückstausicherung installieren.
Wenig überraschend gibt es nach Ansicht des GDV in Deutschland beim Versicherungsschutz noch Luft nach oben: Viele Gewerbeimmobilien sind unzureichend gegen Naturgefahren wie Hochwasser und Überschwemmung versichert. Bei Wohngebäuden haben Verbandsangaben zufolge lediglich 45 Prozent einen Versicherungsschutz. "Auch die besten Schutzmaßnahmen bieten keine vollständige Sicherheit vor Schäden durch Hochwasser." Daher sei laut Nürnberger Versicherung eine Absicherung wichtig: "Für die Absicherung von Schäden durch Naturgefahren wie Starkregen oder Überschwemmung sollten Unternehmen darauf achten, dass ‚Weitere Naturgefahren‘ miteingeschlossen sind“, riet Versicherungsexperte Dominic Herrmann. Nur dann würden beispielsweise die Kosten für Trockenlegung oder ein Wiederaufbau zerstörter Gebäude getragen. Sinnvoll könnte überdies eine Geschäftsinhaltsversicherung, die auch Schäden am Betriebsinventar abdeckt, sein.
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