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Fahrzeugdaten 8. Februar 2023

CLEPA fordert sektorspezifischen Vorschlag bis zum 2. Quartal 2023

Daten sind das Gold der Zukunft – das gilt insbesondere für Daten, die in Fahrzeugen gewonnen werden. Entsprechend hart wird aktuell darüber gerungen, wie die Daten genutzt werden dürfen. Jetzt fordert auch die CLEPA eine rasche Einführung von Rechtsvorschriften.

Der Zugang zu Fahrzeugdaten erfordert dringend die Einführung entsprechender Leitlinien für die Regulierung. Darauf hatte gerade erst in der vergangenen Woche eine Allianz aus diversen Verbänden aus dem Automobilsektor hingewiesen. ADAC, ASA, BRV, GDV, GVA, VIA, wdk, ZDK und ZKF fordern eine sektorspezifische Regulierung durch die EU-Kommission.

Wem gehören die im Fahrzeug gewonnenen Daten und wer darf damit arbeiten? 
„Massive negative Auswirkungen für Autofahrer drohen“
Die mehrfach angekündigte sektorspezifische Regulierung der EU zu Fahrzeugdaten droht zu scheitern. Darauf weist eine Reihe von Verbänden aus dem Automotive-Sektor, zu der auch der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. gehört, gemeinschaftlich hin.

Jetzt hat sich auch die CLEPA, die Interessenvertretung der europäischen Automobilzulieferer, in dieser Sache zu Wort gemeldet. „Die anhaltende Verzögerung gefährdet den Zugang zu dem ungenutzten Potenzial, das einen echten Wettbewerb für Verbraucher und Unternehmen in der gesamten EU schafft“, warnt der Verband in einem neuen Positionspapier. Laut CLEPA solle die EU-Kommssion darlegen, „warum das Datengesetz keine gleichen Wettbewerbsbedingungen für die Nutzung und den Austausch von Fahrzeugdaten gewährleisten wird und wie sich das derzeitige Fehlen einer Regelung auf Unternehmen und Verbraucher auswirkt.“

Bestehende Hindernisse beseitigen

Der Vorschlag der Kommission zu harmonisierten Regeln für den fairen Zugang zu und die Nutzung von Daten (Data Act) wurde am 23. Februar 2022 veröffentlicht.  Erforderlich sei laut CLEPA jedoch eine ergänzende sektorspezifische Verordnung, um bestehende Hindernisse für die Einführung innovativer Dienste zu beseitigen und Investitionen in die Nutzung bordeigener Daten und Ressourcen zu fördern.

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Der starke Wettbewerb zwischen den Fahrzeugherstellern und dem unabhängigen Ersatzteilmarkt habe in der Vergangenheit für gleiche Wettbewerbsbedingungen gesorgt und den Verbrauchern die freie Wahl gelassen, wo sie einen Fahrzeugdienst in Anspruch nehmen. „Jede privilegierte Stellung konkurrierender Akteure beim Datenzugang wird die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher einschränken“, ist sich die Interessenvertretung der europäischen Automobilzulieferer sicher.

Der CLEPA fordert daher, dass schon im zweiten Quartal 2023 ein sektorspezifischer Legislativvorschlag zur Überarbeitung der Typgenehmigungsverordnung vorgelegt wird, damit diese noch in der laufenden Legislaturperiode verabschiedet werden kann.

Das Positionspapier der CLEPA ist unter diesem Link als E-Paper abrufbar.

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