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Prüfung des Bundeskartellamts 22. Dezember 2020

Carglass darf Glasgeschäft von ATU übernehmen

Nach "vertiefter Prüfung" gab das Bundeskartellamt vergangene Woche die geplante Akquisition frei. Mit Markenbetrieben sowie freien Werkstätten stehen genug Alternativen bereit.

Wenn die größte deutsche Werkstattkette einen Geschäftsbereich an den größten Autoglasspezialisten in Deutschland abtritt, dann ist das Bundeskartellamt gefragt. Vergangene Woche hat die Behörde eigenen Angaben zufolge "nach vertiefter Prüfung" zugestimmt, dass die Belron-Gruppe als Carglass-Muttergesellschaft das Scheibengeschäft von ATU übernehmen darf.

"Auch wenn Carglass seine führende Marktposition als Glasspezialist ausbaut, kommt es weder zu einer Marktbeherrschung noch zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs. Zum einen können die Kunden auf alternative Glasspezialisten und freie Werkstätten ausweichen. Zum anderen nutzen sie zu einem großen Teil auch die Kfz-Werkstätten der Autohersteller ihres Fabrikats", erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes.

Carglass betreibt in Deutschland rund 350 Servicecenter. Zu Carglass gehört seit der Übernahme im Jahr 2015 zudem das Junited Autoglas-Netzwerk, das rund 300 Partnerbetriebe umfasst. Zu dem Filialnetz von ATU gehören rund 500 Standorte. Zur Umsetzung der Akquisition werden beide Unternehmen laut Carglass in Zukunft enger zusammenarbeiten. Details der Zusammenarbeit sollen im Laufe des ersten Quartals 2021 bekanntgegeben werden. Abhängig von der Entwicklung der Corona-Pandemie rechnet der Autoglas-Spezialist mit einem Abschluss der Übernahme im zweiten Quartal 2021.

Einer Mittteilung des Bundeskartellamts zufolge waren im Zuge der Ermittlungen u.a. alle Kfz-Versicherer befragt worden, da diese einen Großteil der Schadensfälle abwickeln. Die Mehrheit der Versicherer verfügt zum Teil über bundesweite Rahmenverträge mit Werkstattbetreibern, die für die Kunden die Schäden beheben. Durch die Fusion komme es bei Carglass nur zu geringen Marktanteilszuwächsen im Hinblick auf das Versicherungs- und Großkundengeschäft, teilte die Behörde mit. Sie erkannte "keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs" und gab demzufolge grünes Licht für das Vorhaben.

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