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Neue AU-Richtlinie 29. November 2018

Ab 2021: Partikel zählen!

Bislang galt der Trübungswert im Abgas von Dieselfahrzeugen als einziger Messwert bei der Abgasuntersuchung. Damit ist 2021 Schluss, ab dann heißt es: Partikel zählen!

Das bedeutet nicht, dass Werkstätten ab 2021 auf Trübungsmessgeräte verzichten können. "Die Messung der Partikelanzahl wird nur für bestimmte Fahrzeuge vorgeschrieben werden, für welche ist noch nicht festgeleg“, erklärt Harald Hahn, Leiter des Fachbereich Diagnose des ASA-Verbandes.

Foto: ADAC

Bei älteren Fahrzeuge (z.B. Euro 4) wird auch weiterhin die Trübung gemessen. Die neue Prüfmethode ersetzt also keineswegs für alle Fahrzeuge die bisherige Messmethode.
Die Messtechniken für Opazität und Partikelzählen unterscheiden sich grundsätzlich. Beim ASA-Verband geht man davon aus, dass für das Messen der Partikelanzahl ein Zusatzmodul mit dem Abgasmessgerät kombiniert wird. „Die genaue Messmethode, die Grenzwerte und ab welchen Fahrzeugen gemessen wird, muss noch im Detail definiert werden“, berichtet Hahn.

Gemäß der im September eingeführten Euro 6d Norm dürfen Pkw nur noch maximal 6 x 1011 Partikel pro Kilometer ausstoßen. Damit kommen auch Benzinfahrzeuge, insbesondere solche mit Direkteinspritzung, nicht mehr ohne Partikelfilter aus. Schuld an der Partikelbildung ist bei beiden Treibstoffarten der Anteil unverbrannten Kraftstoffes. Dieser stieg besonders bei direkt einspritzenden Benzinfahrzeugen gegenüber den älteren Saugrohreinspritzern wieder an, da durch die kurze Einspritzzeit sich kein optimales Luft/Kraftstoffgemisch bilden kann.

Durch die feinste Partikelbildung ist der Trübungswert nur noch bedingt geeignet, um die realen Emissionen im Abgas zu messen. Daher soll das Verfahren durch eine Partikelzählung ersetzt werden – technisch ist dies deutlich anspruchsvoller als die Ermittlung des Trübungswertes.

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