2018 - 155
Änderung der Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO („HU-Richtlinie“) (Verkehrsblatt 2017, Heft 23, Nr. 187, S. 1015)
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Mit der neuen Euro-7-Richtlinie wird die EU zum ersten Mal Grenzwerte für die Bremspartikelemissionen neuer Fahrzeuge festlegen. Für die Automobilhersteller und Zulieferer bedeutet das hohen zusätzlichen Kosten- und Zeitaufwand, insbesondere weil die Messtechnik aufgerüstet werden muss.
Laut des aktuellen Verkehrssicherheitsreports verwehrten TÜV-Prüfer zuletzt 20,5 Prozent der vorgestellten Autos die Plakette. In der neu ausgewiesenen Altersklasse der 12- bis 13-Jährigen fallen fast 29 Prozent durch.
Das autonome Fahren soll den Fernverkehr entlasten und die Verkehrssicherheit erhöhen. MAN strebt den Realeinsatz von fahrerlosen Lkw im Hub-to-Hub Verkehr an.