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27. Juni 2023

Was gilt beim Umbau eines Wohnmobils mit H-Kennzeichen?

Modernes Equipment fürs Entertainment, zeitgenössische Gasanlage, Airbrush-Motive oder Induktionsherd – moderne Wohnmobile lassen in Sachen Ausstattung kaum Wünsche übrig. Ganz anders sieht das bei historischen Modellen mit H-Kennzeichen aus. Was nachgerüstet werden darf, erklären die Experten von TÜV Süd Classic.

Mit Patina aber Original: Wohnmobil mit H-Zulassung.
Mit Patina aber Original: Wohnmobil mit H-Zulassung.

H-Kennzeichen bieten einige Vorteile. So spielen Umweltzonen für Oldtimer keine Rolle und die Fahrzeuge sind steuerbegünstigt, um nur zwei zu nennen. Es lohnt sich also in den meisten Fällen, den H-Status seines Fahrzeuges bestätigen zu lassen, wenn dieses mindestens 30 Jahre alt ist. Allerdings gilt auch eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber dem Fahrzeug. Daher sollten Umbauten generell sehr gut überlegt und geplant werden – auch wenn man auf den H-Status noch ein paar Jahre warten muss.

Denn schließlich bedeutet das H-Kennzeichen auch, dass man mit einem historischen Kulturgut unterwegs ist, das es zu erhalten gilt. Für Umbauten heißt das: Sie müssen ebenfalls „historisch“ sein und dürfen den Originalzustand und das Aussehen des Fahrzeugs nicht grundsätzlich verändern. Dazu Markus Tappert, Oldtimer-Experte von TÜV SÜD Classic: „Oldtimerfahrer sollten sich vorher überlegen: Will ich nur das H-Kennzeichen oder will ich das Fahrzeug als Zeitdokument erhalten? Denn nur, wenn ich an dem Fahrzeugerhalt in seinem Originalzustand interessiert bin, lohnt sich das H-Kennzeichen wirklich – denn ich muss dafür vielleicht auf etwas Komfort und ein paar moderne Einrichtungen verzichten.“

Umbauten müssen „zeitgenössisch“ sein

Hymer-Mobil 520 D, VW LT 35 Karmann, Mercedes L 608 D – Oldtimer aus den 70-er Jahren mit zeitgenössischer Ausstattung sind besonders beliebt. Moderne Einrichtungen wie etwa Solarpanele für die elektrische Unabhängigkeit oder eine Satellitenschüssel fürs Entertainment waren allerdings zur damaligen Zeit noch nicht zu haben. Dementsprechend muss man heute bei einem Umbau darauf verzichten. Denn die Regularien für die H-Zulassung geben klar vor, dass nur Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen und in einem guten Erhaltungszustand sind, den H-Status erhalten. Diese Vorgaben gelten selbstverständlich auch für Wohnmobile. Eventuelle Änderungen am Fahrzeug müssen zeitgenössisch sein. Ein Blick in die Regularien zeigt, wie Umbauvorschriften im Einzelnen zu beachten sind.

So muss das äußere Erscheinungsbild dem damaligen Originalzustand entsprechen – was auch für Aufbauarten oder Umbauten gilt. Diese sind zulässig, wenn sie es auch schon im Jahr der Erstzulassung waren. Die Originalität ist selbst beim Lack gefragt. Auch hier gilt für Anpassungen wie etwa gemusterte Lacke, Firmenaufkleber oder Reklamemotive die Vorgabe, dass sie der damaligen Zeit entsprechen müssen. Dass Änderungen am Rahmen oder am Fahrwerk nur zugelassen werden, wenn sie vom Hersteller auch so freigegeben sind, versteht sich fast von selbst.

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Sicherheit vor Originalität

Anders verhält es sich mit dem Motorraum: Die Nachrüstung mit einer modernen Abgasreinigungsanlage ist zulässig. Selbst der Nachbau der Abgasanlage in Edelstahl ist in der Regel erlaubt. Eine Gasanlage für den Antrieb darf allerdings nur eingebaut werden, wenn das beim Originalfahrzeug innerhalb der ersten zehn Betriebsjahre auch möglich war. Bei der Bremsanlage gilt das Motto: Sicherheit vor Originalität. Ein zeitgenössischer Umbau einer mechanischer Bremse auf hydraulische ist möglich. Auch darf man die Bremsanlage von Einkreis- auf Zweikreis- umbauen.

Stichwort Sicherheit: Für die Beleuchtung gilt, dass Umbauten oder Nachrüstungen nur erlaubt sind, wenn das zeitgenössische Erscheinungsbild erhalten bleibt. Gab es also für das Modell bereits eine Xenon-Anlage, darf diese nachgerüstet werden. Auch Gurte darf man grundsätzlich einbauen – eine fachgerechte Umsetzung vorausgesetzt.

Moderner Flachbildschirm beim Oldtimer nicht erlaubt

Zu den größten Wünschen beim Umbau gehört modernes Entertainment. Fest eingebaut werden dürfen Radio, MP3-Player oder eine Satellitenanlage nur, wenn das Äußerliche des Fahrzeug wie etwa das Armaturenbrett dadurch nicht grundsätzlich verändert wird. Ein moderner Flachbildschirm fällt bei bei einem Oldtimer allerdings aus. Es gab aber auch schon Fahrzeuge mit Röhrenfernsehern. Wer aber ganz und gar nicht auf Hifi oder weltweites Fernsehprogramm im Urlaub verzichten mag, der könne all diese Gegenstände aber auch mobil fürs Vorzelt mitnehmen, empfiehlt Tappert.

Ob Chrysler Dodge F44, Peugeot Multimobil, Fiat Ducati Typ 280 – Umbauten von Oldtimern aus dem Ausland sind häufig noch komplizierter. Zeitgenössisches Interieur, Spezialausstattungen und Zubehör sind bei diesen Fahrzeugen noch schwerer zu bestimmen. Hier kommt der Datenblatt-Service vom TÜV Süd mit mehr als einer Milliarde Einträgen ins Spiel. Dieser gibt nicht nur Hinweise über Motor und FIN, sondern informiert auch über weitere Themen wie Reifenvarianten. „ „Unsere ClassiC-Experten liefern technische Tipps und stehen mit Datenbanken zur Verfügung, wenn es um größere Umbaumaßnahmen geht“, erklärt Markus Tappert.

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