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Corona-Krise 17. März 2020

"Prekäre Lage für die Unternehmen"

Die Auswirkungen der Corona-Krise sind auch in der Kfz-Branche deutlich spürbar. Während Kfz-Werkstätten weiter ihrer Arbeit nachgehen dürfen, werden Autohäuser den Verkauf wohl vorübergehend einstellen müssen. Der ZDK zeigt sich sehr besorgt.

Beratungsgespräch in KFZ Werkstatt für Reifenwechsel
Beratungsgespräch in KFZ Werkstatt für Reifenwechsel

Am gestrigen Montag haben die Bundesregierung und die Länder weitere bundesweite Einschränkungen des öffentlichen Lebens beschlossen, unter anderem die Schließung des Einzelhandels mit der Ausnahme versorgungsrelevanter Betriebe. Hiervon ausgenommen sind neben dem Lebensmittelhandel, Tankstellen und anderen Branchen, die für den täglichen Bedarf der Bevölkerung wichtig sind, auch Kfz-Werkstätten. Autohäuser werden die Türen zu den Showrooms allerdings vermutlich nicht mehr öffnen dürfen.

Für typische Autohäuser, die sowohl Handel aus auch Werkstatt betreiben, stellt sich nun die Frage, wie die Bundesländer die Vorgabe in ihren Ausführungsverordnungen regeln werden. Vermutlich muss der Showroom geschlossen und der Verkauf eingestellt werden, während die Werkstatt weiterarbeiten darf.

Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK) zeigt sich besorgt über die von der Bundesregierung zur Bekämpfung des Corona-Virus vereinbarte Untersagung des stationären Kraftfahrzeughandels. Dies bringe die Unternehmen in eine prekäre Lage, so ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn. Quer durch die Autohäuser müsse ab sofort eine Demarkationslinie gezogen werden. Die Fortführung des Werkstattbetriebs sei ja berechtigterweise weiterhin zulässig und erwünscht. Wie aber, so Peckruhn, solle man einem Kunden, der ohnehin schon im Autohaus stehe, plausibel klarmachen, dass man ihm beispielsweise ein gewünschtes Zubehör zwar einbauen, aber nicht verkaufen dürfe?

Darüber hinaus würden viele Betriebe ein generelles Verbot des Handels ohne massive Liquiditätshilfen nicht überstehen. Das Kfz-Gewerbe bekenne sich ohne Wenn und Aber zum Vorrang des Schutzes von Leib und Leben in dieser noch nie dagewesenen Krisensituation, ergänzte Peckruhn. Man sehe aber nicht, dass die Anlegung unterschiedlicher Maßstäbe in ein und demselben Unternehmen einen Beitrag zum Gesundheitsschutz leisten könne.

ampnet/jg

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