Nachrüst-Soundgeneratoren sind verboten
Nachgerüstete Soundgeneratoren erfreuen sich in Teilen der Tuner-Szene großer Beliebtheit. Nun hat das Bundesverkehrsministerium die Bauteile verboten. Aber es gibt Ausnahmen.
Die Bauteile zur Erzeugung eines lauteren Motor- beziehungsweise Auspuff-Sounds widersprechen laut einer nun im Verkehrsblatt veröffentlichten Bekanntmachung den Anforderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung und sind daher nicht genehmigungsfähig.
Ausgenommen sind akustische Warnsysteme für Hybrid- und Elektrofahrzeuge. Auch bei serienmäßig montierten Soundgeneratoren, etwa bei Auspuffanlagen mit Klappensteuerung, wurden die Regeln verschärft. Umbauten und Änderungen sind nur noch dann erlaubt, wenn der Wagen in allen Betriebszuständen nicht lauter ist als in dem Modus, der für die Typzulassung verwendet wurde. (SP-X)
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