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Digitale Fahrtenschreiber 22. September 2021

Neue Tachographen kommen

Intelligente Fahrtenschreiber der 2. Generation sind ab 2023 vorgeschrieben. Die Nachrüstung ist für Nutzfahrzeug-Werkstätten kein Thema am Rande.

Ab 21. August 2023 wird der neue Tachograph DTCO 4.1 Pflicht in allen neu registrierten Nutzfahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (GG) sein. Jüngst wurden die Spezifikationen für die kommende Version des digitalen Fahrtenschreibers im Rahmen der „Implementing Regulation EU 2021/1228“ veröffentlicht (siehe Zeitleiste unter diesem Text). Für Gerätehersteller wie Continental ein Startsignal: Nach Updates des DTCO der ersten Generation (DTCO 4.0e) arbeitet die zuständige Geschäftseinheit Commercial Vehicle Fleet Services den Angaben zufolge an der zweiten Generation.

Der intelligente Tachograph 4.1 soll helfen, neue Anforderungen zur Kabotage und Entsenderichtlinie für Arbeitnehmer im Transportgewerbe zu erfüllen. So erfassen zu installierende Geräte via Satellitenpositionssystem künftig auch Grenzübertritte und stellen die verbindliche ITS-Schnittstelle sicher. Der digitale Fahrtenschreiber erlaubt den Behörden damit, geltende Vorschriften besser zu kontrollieren: So könnten diese „im Zweifelsfall ablesen […], wie viele Fahrten sowohl das Fahrzeug als auch der Fahrer wann und in welchen Ländern absolviert haben“, heißt es in der Mitteilung von Continental.

„Wir haben bereits in den vergangenen Monaten umfangreiche Vorarbeiten unternommen – parallel zur Arbeit am aktuellen Upgrade DTCO 4.0e, bei dem wir vor allem das Handling und die Geschwindigkeit verbessert haben“, berichtet Dirk Gandras, für die Tachographen zuständiger Programmleiter im Geschäftssegment Commercial Vehicle Fleet Services bei Continental. Im Jahr 2019 erzielte Continental mit Produkten und Systemen für den Nutzfahrzeugbereich einen weltweiten Umsatz von rund 5 Milliarden Euro.

Zeitleiste für die Einführung des intelligenten Tachographen der 2. Generation:

- August 2023: Alle neu zugelassenen Fahrzeuge mit mehr als 3,5t zul. GG müssen mit dem intelligenten Tachographen der 2. Generation ausgestattet sein.

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- Ende 2024: In allen Fahrzeugen mit mehr als 3,5t zul. GG müssen die alten analogen oder digitalen Tachographen ersetzt werden, wenn die Fahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden. Ausgenommen ist der intelligente Tachograph der 1. Generation.

- September 2025: Auch Fahrzeuge mit mehr als 3,5t zul. GG, die mit dem intelligenten Tachographen der 1. Generation ausgestattet sind, müssen umgerüstet werden. Allerdings nur, wenn sie im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.

- Juli 2026: Auch Nutzfahrzeuge mit zwischen 2,5t und 3,5t zul. GG müssen mit dem intelligenten Tachographen der 2. Generation ausgerüstet werden. Das gilt nur, wenn sie im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden.

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