Neue Richtlinie zur Förderung
Bei Fragen zum richtigen Management hilft mitunter ein Blick und der Rat von außen: Kleine und mittlere Betriebe haben laut ZDH Anspruch auf Zuschüsse von bis zu 2.800 Euro pro Jahr und Beratung.
Mit dem Jahreswechsel ist das neue Bundesprogramm zur Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Kraft getreten. Wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks vermeldet, können Betriebe seit Januar online Zuschüsse beantragen. Sollten diese bei wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, stehe entsprechend der neuen Förderregularien ein nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten der Beratung in Aussicht.
Wie der Verband präzisiert, sind Förderungen für KMU „für mehrere in sich abgeschlossene Unternehmensberatungen möglich, jedoch insgesamt nicht mehr als zwei Beratungen pro Jahr und maximal fünf Beratungen innerhalb der Richtliniendauer von vier Jahren bis Ende 2026“. Der Zuschuss beträgt in westdeutschen Betrieben 50 Prozent (maximal 1.750 Euro pro Beratung), ostdeutsche Unternehmer erhalten 80 Prozent (maximal 2.800 Euro pro Beratung).
Voraussetzung: Die durchführenden Unternehmensberatungen müssen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registriert sein. Das Förderprogramm ist bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks war Eigenaussagen zufolge im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in die Umsetzung des Förderprogramms eingebunden und unterstützt interessierte Unternehmen bei der Antragstellung. Weitere Informationen finden sich auf der Internetseite der Leitstelle beim ZDH. (red)
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