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Corona-Krise 7. April 2020

Kredite: Schnell und ohne Haken

ZDK begrüßt die von der Regierung beschlossenen schnelleren Leistungen für Betriebsinhaber: Das ergänzte Programm "KfW-Schnellkredit 2020" sieht eine Haftungsfreistellung vor.

3d Rettungsreifen mit Arztkoffer
3d Rettungsreifen mit Arztkoffer

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt ausdrücklich den Beschluss der Bundesregierung, dem unter der Corona-Krise leidenden Mittelstand kurzfristig mit dem neuen KfW-Programm „Schnellkredit“ unter die Arme zu greifen. „Das ist gerade für die mittelständischen Kfz-Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten eine wichtige Erleichterung in den aktuell sehr schwierigen Zeiten“, so ZDK-Präsident Jürgen Karpinski.

In einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hatte der ZDK-Präsident in der vergangenen Woche unter anderem gefordert, dass die KfW 100 Prozent des Ausfallrisikos von Krediten für mittelständische Unternehmen übernehmen solle, um langwierige Bonitätsprüfungen durch die Hausbanken zu vermeiden. Somit könne den betroffenen Autohäusern und Kfz-Betrieben jetzt schnell und unbürokratisch geholfen werden. Laut Regierungsinitiative befindet sich diese Haftungsfreistellung auf gutem Weg. Der KfW-Schnellkredit müsse noch von der EU-Kommission genehmigt werden, hieß es bei der Bank. Dies dürfte allerdings in der derzeitigen Situation lediglich Formsache sein.

In einer Pressemeldung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verkündete der Vorstandsvorsitzender Günther Bräunig: „Durch die hundertprozentige Haftungsfreistellung und den Verzicht auf eine übliche Risikoprüfung wird sichergestellt, dass diejenigen Unternehmen, die nur durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind, rasch einen Kredit bekommen.“ Die KfW rechne damit, dass sehr viele Anträgen eingehen werden und will zusammen mit den Banken und Sparkassen die technischen Voraussetzungen für eine schnelle Auszahlung schaffen, hieß es.

Bedingungen der KfW-Schnellkredite

Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

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  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal € 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal € 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3 % mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

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