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GVA 3. September 2018

Kommt jetzt die Reparaturklausel?

Hat die Diskussion um die Reparaturklausel im Designrecht bald ein Ende? Justizministerin Barley hat jetzt einen Entwurf für ein neues „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ vorgelegt. Dieser enthält eine Klausel zur Änderung des Designgesetzes.

Der Markt fr sichtbare Ersatzteile knnte bald liberalisiert werden.
Der Markt fr sichtbare Ersatzteile knnte bald liberalisiert werden.

Das Handelsblatt hatte über die Initiative aus dem Bundesjustizministerium berichtet. Eine entsprechende Passage, die die Einführung der Reparaturklausel vorsieht, liegt dem Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) vor. Demnach "besteht kein Designschutz für ein Design, das als Bauelement eines komplexen Erzeugnisses mit dem Ziel verwendet wird, die Reparatur dieses komplexen Erzeugnisses zu ermöglichen, um diesem wieder sein ursprüngliches Erscheinungsbild zu verleihen. Das soll nicht für bestehende Rechte aus einem eingetragenen Design, die vor dem Datum des Inkrafttretens angemeldet oder eingetragen wurden" gelten.

Der GVA hat sich im Interesse der Autofahrer sowie der Unternehmen aus dem freien Kfz-Teilehandel und der Kfz-Teileindustrie seit vielen Jahren für die Einführung der Reparaturklausel eingesetzt. Das Anliegen hatte auch Einzug in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD gefunden.

In einer ersten Reaktion begrüßte GVA-Präsident Hartmut Röhl, dass der Markt für sichtbare Kfz-Ersatzteile nun auch in Deutschland endlich liberalisiert werden soll. Mehr Wettbewerb in diesem Markt kann zu sinkenden Preisen für Karosserie- und karosserieintegrierte Ersatzteile führen. Davon abgesehen könnten die Autofahrer direkt etwa bei Unfällen profitieren, deren Schäden sie selbst begleichen, aber auch indirekt über ggf. sinkende Versicherungsprämien. Für die vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen des freien Kfz-Ersatzteilmarktes würde eine Liberalisierung zusätzliche Rechts- und Investitionssicherheit schaffen sowie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in Deutschland unterstützen. Röhl führte weiter aus, „dass es aus Sicht des Wettbewerbs und der Verbraucher wünschenswert wäre, dass die Liberalisierung auch bereits eingetragene Designs umfasst. Die Aufnahme der Reparaturklausel in das Designrecht im Zuge der Verabschiedung eines „Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ lässt hoffen, dass de facto auch bei bestehenden Rechten auf die Durchsetzung verzichtet wird, um sich nicht eine „unseriöse Geschäftspraktik“ wie beim Dieselgate vorhalten lassen zu müssen.“

Kritik kommt hingegen vom Verband der Automobilindustrie (VDA). „Die Vorstellung, dass die Verbraucherpreise sinken, lässt sich nicht statistisch belegen“, erklärte ein VDA-Sprecher gegenüber der Frankfurter Allgemeinen. Genau deshalb habe die EU-Kommission im Jahr 2014 ihren Vorschlag für eine Reparaturklausel zurückgezogen. Der Verband warnt, dass die Reparaturklausel die Eigentumsrechte der Autohersteller beschneide. (jg)

GVA

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