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Förderung von Ladepunkten 30. November 2021

Kfz-Betriebe sollten Anträge stellen

Seit dem 23. November stehen erstmalig auch auf Bundesebene Fördergelder zur Errichtung von nicht-öffentlichen Ladepunkten für E-Fahrzeuge in Unternehmen und Kommunen bereit. Laut ZDK ist das ein guter Anlass, in das Thema E-Mobilität einzusteigen.

Kfz-Betriebe sollten sich für den Markthochlauf der E-Mobilität rüsten, rät der ZDK. 
Kfz-Betriebe sollten sich für den Markthochlauf der E-Mobilität rüsten, rät der ZDK. 

Nachdem die Fördermittel für die Einrichtung von Ladepunkten in privaten Haushalten erst einmal erschöpft sind, unterstützt der Bund jetzt Unternehmen und Kommunen beim weiteren Ausbau ihrer Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge. Pro Ladepunkt gibt es einen Zuschuss von bis zu 900 Euro beziehungsweise 70 Prozent der Gesamtkosten. Insgesamt steht ein Fördertopf von 350 Millionen Euro zur Verfügung. Zuständig für die Abwicklung des Förderprogramms ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Darauf weist das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hin.

Es werden Ausgaben für den Kauf der Ladestationen sowie deren Netzanschluss inklusive Montage, Installation und die Kombination mit einem Last- oder Energiemanagement-System gefördert. Die Förderbeträge beziehen sich auf nicht-öffentliche Ladepunkte, die der Ladung von Firmen- und Privatfahrzeugen der Beschäftigten dienen. Sie können jedoch auch für Kundenfahrzeuge (dann kostenlos) oder gegen Ladekostenpauschalen im Rahmen von Werkstattaufenthalten verwendet werden.

Guter Zeitpunkt für den Aufbau der Ladeinfrastruktur

Laut dem ZDK-Experten Christoph Stricker sei jetzt ein guter Zeitpunkt, an dem sich alle Kfz-Betriebe mit der Errichtung einer eigenen Ladeinfrastruktur beschäftigen sollten. Weiterhin sei eine eigene Ladeinfrastruktur im Kfz-Betrieb eine der wichtigsten Voraussetzungen, um sich für den Markthochlauf der Elektromobilität zu rüsten. „Ob für den zukünftigen Bedarf der eigenen Flotte, für Kundenfahrzeuge in der Werkstatt oder als regionaler Anbieter für öffentlichen Ladestrom: Für fast alle Anwendungsfälle gibt es ein passendes Förderprogramm auf Bundesebene“, betont Stricker.

Verschiedene Besonderheiten beim Beantragen von Fördermitteln würden dabei auf fabrikatsgebundene Autohäuser und Werkstätten hinzukommen, die gemäß ihres Händler- oder Werkstättenvertrags zur Errichtung von Ladeinfrastruktur verpflichtet sind. Laut Christoph Stricker wurden diese Förderanträge in der Vergangenheit mit Verweis auf eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips abgelehnt. Aufgrund der aktuellen Förderrichtlinie sieht der ZDK-Experte jetzt jedoch die Chance auf den Erhalt von Fördermitteln, wenn die Herstellervorgaben weniger streng sind als die Förderkriterien. Das bezieht sich etwa auf die Anzahl oder Leistungsstärke der Ladepunkte. Eine entsprechende Argumentationshilfe stellt der ZDK den Betrieben für die Antragsstellung bereit, zu finden auf der ZDK-Website.

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