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Recht und Finanzen 13. Juni 2017

Geld zurück bei Mehrverbrauch

Der Verbrauch eines Neuwagens darf nicht zu stark von den Herstellerversprechen abweichen. Nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf kann der Käufer ansonsten das Fahrzeug zurückgeben – und die Erstattung der höheren Tankkosten fordern.

Verbraucht ein Neuwagen deutlich zu viel, kann er zurückgegeben werden. Das Landgericht Düsseldorf hat in seinem Urteil die Grenze von 10 Prozent Mehrverbrauch bestätigt. In dem verhandelten Fall wollte eine Autokäuferin den Kaufvertrag ihres Kompaktwagens rückabwickeln, da dieser deutlich mehr Kraftstoff benötigt als im Prospekt versprochen.

Während der vom Hersteller angegebene Normwert bei 5,8 Litern auf 100 Kilometer liegt, stellte ein Gutachter auf dem Prüfstand einen Verbrauch von 7,2 Litern fest – eine Abweichung von rund 24 Prozent. Die Richter gaben vor diesem Hintergrund der Klage statt. Die Käuferin durfte den Wagen zurückgeben und hielt den Kaufpreis abzüglich eines Nutzungsentgelts zurück. Zusätzlich erhält sie Schadensersatz, unter anderem anteilig für den höheren Benzinverbrauch. (Az: 15 O 425/13) (SP-X)

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