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GTÜ und ZDK fordern Klarheit

Schulterschluss in Sachen Fahrzeuguntersuchungs-Verordnung FUV: GTÜ und ZDK wollen den Prozess wieder aufnehmen und vorantreiben.

GTÜ und ZDK wollen sich gemeinsam dafür einsetzen, den Prozess zur Einführung der neuen Fahrzeug-Untersuchungs-Verordnung (FUV) wieder aufzunehmen. Anlässlich eines Spitzengesprächs beider Organisationen regten ZDK-Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk und GTÜ-Geschäftsführer Robert Köstler an, gemeinsam mit dem BMVI die Arbeiten wieder aufzunehmen/fortzuführen, um Klarheit über die möglichen Änderungen im Rahmen der technischen Kraftfahrzeugprüfung zu erhalten.

Wichtig für beide Seiten sei die Fortsetzung der Zusammenarbeit im amtlichen Bereich. So sei es für die Zukunft jedes einzelnen Kfz-Betriebes steigender Anforderungen an Prüfmittel und -prozesse als Prüfstützpunkt unabdingbar, Partner der Prüforganisationen bei der Durchführung der Hauptuntersuchung zu bleiben.

Nach eigenen Angaben treibe beie Organisationen außerdem das Thema Zugang zu fahrzeuggenerierten Daten und Ressourcen der Fahrzeughersteller für Dritte im Rahmen der EU-Gesetzgebung um. Trotz zahlreicher Initiativen ginge der Prozess hier nur schleppend voran. Beide Organisationen setzen sich für eine offene, interoperable Schnittstelle im Kraftfahrzeug ein, mit der es möglich ist, die Hauptuntersuchung zukunftssicher zu gestalten und neue Mehrwerte für den Kunden zu kreieren. Geht es nach ZDK und GTÜ, muss das Ziel sein, dass sowohl der GTÜ-Prüfingenieur als auch der Kfz-Meisterbetrieb dem Autofahrer als seine Dienstleister dauerhaft präsent sind.

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