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Reifenlabel 16. März 2021

Besser informiert beim Reifenkauf

Das EU-Reifenlabel wird gründlich überarbeitet. Ab dem 1. Mai muss das Etikett deutlich mehr Informationen enthalten. Das schreibt die neue Reifenkennzeichnungsverordnung vor. Ganz neu sind zum Beispiel Angaben zur Wintertauglichkeit.

Seit 2012 unterstützt das Reifenlabel Autobesitzer innerhalb der Europäischen Union beim Kauf neuer Reifen. Ziel ist es, den Verbraucher in Lage zu versetzen, sich bewusst für kraftstoffeffizientere Produkte zu entscheiden. Vom Energielabel, wie es zum Beispiel für Haushaltsgeräte vorgeschrieben ist, unterscheidet es sich durch wertvolle Zusatzinformationen.

„Die Leistungen der Reifen beim Nassbremsen sind ein wichtiges Kriterium für die Sicherheit. Deshalb erscheinen auch sie auf dem Label“, erklärt der Reifenexperte Lars Netsch von TÜV Süd. Das Abrollgeräusch wiederum trage maßgeblich zur Lärmbelastung durch den Verkehr bei. Angaben dazu würden es Verbrauchern ermöglichen, gezielt einen leiseren Reifen zu kaufen. Der Rollwiderstand sei ebenfalls ein wichtiges Kriterium für die Kraftstoffeffizienz zum Schutz der Umwelt und zur Einsparung von Energie.

Die Änderungen der Reifenkennzeichnungsverordnung (EU) 2020/740 im Detail: 

Neugestaltung: Die Neugestaltung des ab Mai vorgeschriebenen Labels fällt sofort ins Auge. Ganz oben prangt der Schriftzug „Energy“ der Generaldirektion der EU-Kommission für die Energiepolitik. Das Y wird dabei über einen Blitz symbolisiert. Darunter stehen jetzt Angaben des genauen Reifentyps und der Dimension.

Neuordnung: Die Label-Klassen der Rollwiderstands- und Nassbremswerte wurden teilweise neu definiert. Bei der Geräuscheinstufung setzt die Kennzeichnung nunmehr auf Dezibel-Angaben und den Buchstaben A, B oder C.

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Wintereignung: Zwei neue Signets geben Informationen zur Eignung des Reifens bei Eis und Schnee. Eines sagt aus, ob es sich um einen Winterreifen mit durch eine UNECE-Typgenehmigung zertifizierter Schneehaftung handelt. Es ist die Kennzeichnung mit einer Schneeflocke im stilisierten Gebirgsprofil, dem sogenannten Alpine- oder Triple-Peak-Mountain-Symbol. Das zweite Zeichen bestätigt einen Reifen ohne Spikes mit Haftung auf Eis nach dem Entwurf des neuen ISO-Standards ISO 19447.

Bereinigung: Beim neuen Label bleiben die Klassen A bis C unverändert. Bei C1- und C2-Reifen, also für Personenwagen und leichte Lastwagen, wird die bisher für Rollwiderstand und Nasshaftung nicht vergebene Klasse D nun mit den Werten aus der alten Klasse E gefüllt, die ihrerseits die Werte der vorherigen Klassen F und G übernimmt. „Das macht das Label übersichtlicher“, erläutert Netsch.

Das neue EU-Reifenlabel soll mehr Orientierung beim Reifenkauf bieten.
Das neue EU-Reifenlabel soll mehr Orientierung beim Reifenkauf bieten.

Digitalisierung: Weitere Informationen zu den jeweiligen Reifen können sich Autobesitzer ab Mai über einen QR-Code am oberen rechten Rand des Reifenlabels herunterladen. Mit der Kamera eines Mobiltelefons eingelesen, führt dieser sogenannte Quick-Response-Code über einen Link zur Eprel-Datenbank. In der European Product Registry for Energy Labelling sind nicht nur alle Werte des Reifenlabels enthalten, sondern auch das Produktinformationsblatt (PIB). Beginn und gegebenenfalls Ende der Produktion des Reifenmodells werden ebenfalls enthalten sein.

Erweiterung: Auch für Reifen für schwere Nutzfahrzeuge müssen ab Mai die Informationen des EU-Reifenlabels verfügbar sein. Das betrifft die Reifenklasse C3.

Genauigkeit: Die Werte des Reifenlabels gelten jeweils für exakt den angegebenen Reifentyp, die genaue Dimension, den Geschwindigkeitsindex und die Tragfähigkeit. „Die Angaben werden individuell ermittelt, teilweise auch von TÜV Süd im Auftrag der Hersteller“, sagt Lars Netsch. Der gleiche Reifentyp in einer anderen Größe, mit anderer Tragfähigkeit oder Höchstgeschwindigkeit könne also unterschiedliche Label-Werte aufweisen. Ähnliches gilt für speziell nach den Spezifikationen der Fahrzeughersteller konstruierte und markierte Reifen.

Geräuschpegel: Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahren mit Vorschriften dafür gesorgt, dass Reifen leiser werden. Beim Geräuschniveau entfallen nun die bisherigen Wellenlinien. Es wird ab Mai mit einem Buchstaben und in exakten Dezibel-Zahlen angegeben. Bei dieser Maßeinheit bedeuten bereits kleine Abweichungen eine deutliche Veränderung. So entsprechen drei Dezibel einer Verdoppelung oder Halbierung des Pegels. Allerdings beziehen sich die Angaben auf dem Label stets auf das Außengeräusch. Ein Rückschluss auf die Verhältnisse im Auto ist nur sehr begrenzt möglich.

Was bedeuten diese Änderungen für Reifenverkäufer?

Über die Frage, wie sich die Vorgaben der neuen Reifenkennzeichnungsverordnung in der Praxis auswirken werden, informiert der Reifenhersteller Continental: Demnach muss das Label am Verkaufsort weiterhin gut sichtbar auf dem Reifen angebracht sein. Das Produktinformationsblatt muss digital abrufbar sein und auf Anfrage auch in gedruckter Form bereitgestellt werden. Beim Online-Verkauf und im Fernabsatz müssen die Informationen digital bereitgestellt werden.

Wird ein Reifen verkauft, der Teil eines Postens aus mehreren identischen Reifen bildet, müssen sowohl Reifenlabel als auch Produktdatenblatt  (digital) abrufbar sein und auf Anfrage in gedruckter Form bereitgestellt werden. In visuellen Anzeigen und jeglichem sonstigen Werbematerial für einen bestimmten Reifentyp muss das Reifenlabel – digital oder in gedruckter Form – gezeigt werden. In einer Produktliste reicht es aus, die betreffenden Leistungssymbole und ausgewiesenen Labelklassen bzw. -werte anzugeben.

Reifen, die vor dem 1. Mai 2021 mit dem alten Label an ausgeliefert werden, sind auch nach diesem Zeitpunkt regelkonform und müssen nicht mit dem neuen Aufkleber versehen werden. Eine gewisse Übergangszeit sei vorgesehen, schreibt Continental. Dies gelte auch für Reifen, die bereits auf dem Markt sind, also zum Beispiel im Auslieferungslager des Herstellers, jedoch erst nach dem 1. Mai an den Händler bzw.  der Werkstatt ausgeliefert werden.

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