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Assistenzsysteme: VDA kritisiert EU-Kommission 

Im Sinne der Verkehrssicherheit möchte die EU-Kommussion ab Juli 2022 für Neufahrzeuge eine Reihe von zusätzlichen Assistenzsystemen verpflichtend vorschreiben. Allerdings wissen die Autohersteller immer noch nicht, was sie genau verbauen sollen. Der VDA mahnt zur Eile.

In der so genannten General Safety Regulation (GSR) hat die EU-Kommission die Ziele zur Verbesserung der Verkehrssicherheit festgeschrieben. So müssen nach dem Willen der EU-Kommission alle neuen Pkw-Typen ab Juli 2022 serienmäßig mit einer Reihe von Assistenzsystemen ausgestattet sein. Ab Juli 2024 soll dies für alle Pkw-Neuzulassungen in der EU gelten. Dabei handelt es sich unter anderem um den Totwinkelassistent, den Rückfahrassistent, den Notbremsassistent, das Notbremslicht, die Schnittstelle für eine Alkohol-Sperre (Alcolock) und um den intelligenten Geschwindigkeitsassistenten (ISA).

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) kritisiert jetzt allerdings, dass die EU-Kommission mit den Ausführungsbestimmungen zur Umsetzung der neuen Regeln nicht vorankomme und damit den notwendigen Entwicklungs- und Planungsvorlauf für die Autohersteller gefährde. Beispielsweise hätte am 5. April 2021 der finale Entwurf des intelligenten Geschwindigkeitsassistenten im Amtsblatt veröffentlicht werden müssen. Also 15 Monate vor Inkrafttreten der GSR. Dieser bereits unüblich kurze Zeitplan werde von der EU-Kommission nicht eingehalten, moniert der VDA. „Die deutsche Automobilindustrie unterstützt mit Nachdruck das Ziel, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und hat bereits viele Innovationen eingeführt. Allerdings brauchen die Unternehmen verlässliche Vorgaben, sie benötigen Rechts- und Planungssicherheit, um die General Safety Regulation umzusetzen“, betont VDA-Geschäftsführer Dr. Joachim Damasky. Es sei nicht nachvollziehbar, warum Brüssel nicht in der Lage sei, fest vorgegebene Zeitplanungen einzuhalten.

Integration in das Bedienkonzept

Planungssicherheit sei für Hersteller und Zulieferer sehr wichtig, weil Assistenzsysteme solide in das gesamte Bedienkonzept des Fahrzeugs integriert und ausreichend validiert werden müssten. Nur so würden die Einzelsysteme die notwendige Kundenakzeptanz erhalten und auch andere Assistenzsysteme berücksichtigen. „Die Bedienkonzepte unserer Hersteller erhöhen die Verkehrssicherheit, weil die Fahrer optimal informiert und nur minimal abgelenkt werden“unterstreicht Damasky. Damit die Unternehmen alle Vorgaben erfüllen können, bräuchten sie die Verordnung als Grundlage – und die entsprechende Zeit für Entwicklung und Einführung in die Serienproduktion.

Die EU-Kommission sei jedoch immer noch damit beschäftigt, neue Anforderungen in den Entwurf einzuarbeiten. Ein Beispiel dafür seien die Regelungen zum intelligenten Geschwindigkeitsassistenten. Laut VDA plane die EU-Kommission, die bisherige erfolgreiche optische Warnung um ein akustisches Signal mit einem Piepston zu erweitern. Das dürften viele Autofahrer als störend empfinden, warnt der VDA.

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