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Strengere Auflagen 8. Januar 2019

ASA: AU-Richtlinie 2019 und Liste mit EU6 fähigen Abgasmessgeräten

Seit dem 1.1.2019 gelten neue AU-Grenzwerte, sowohl bei Benzinern als auch bei Dieseln. Was das für die Werkstatt bedeutet, und welche AU-Geräte bereits die EU6 Norm erfüllen, erfahren Sie hier.

Bei Benzinfahrzeugen gilt seit Jahresbeginn ein CO-Grenzwert von 0,1 %vol (bisher 0,2 %vol). Beim Diesel gilt nicht mehr der Plakettenwert, sondern generell 0,25 m-1. Diese Grenzwerte werden mit der Leitfaden 5 Version 01 Software automatisch zum Jahreswechsel von den Abgasmessgeräten vorgeblendet.
So werden Geräte, die bisher die Klasse 1 bzw eine Trübungsmessung mit FG = 0,3m-1  erreichen, in ihrer Funktion für neuere Autos eingeschränkt: Sie dürfen zwar weiterhin zur AU-Prüfung herangezogen werden, jedoch nur für Fahrzeuge bis einschließlich Euro 5/V.

Ab 01.01.2019 sind alle für die Abgasuntersuchung eingesetzten Abgasmessgeräte (nicht nur Klasse 0 bzw. FG 0,1 m-1 Geräte) gemäß der Kalibrierrichtlinie zu kalibrieren. Weil das Eichen hoheitliche Aufgabe der Bundesländer ist, das Kalibrieren aber in den Verantwortungsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums fällt, gibt es ab 1. Januar 2019 keine bundendeseinheitliche Regelung. Einige Bundesländer haben Übergangsregelungen geschaffen, die eine Doppelbelastung der Werkstattbetreiber für Eichen und Kalibrieren mindern sollen. Welche Regelungen das sind und welche Bundesländer Übergangslösungen geschaffen haben, bildet das ASA-Informationsschreiben „Übergangslösungen der Länder“ ab, das ebenfalls über die ASA-Homepage abgerufen werden kann.

Liste Euro6/VI-fähiger Abgasmessgeräte
Darüber hinaus hat der Verband zeitgleich eine Liste der Abgasmessgeräte aller im Verband organisierten Messgerätehersteller veröffentlicht. Diese beinhaltet alle AU-Geräte, die bereits nach den ab 1. Januar 2019 für Euro6/VI-Fahrzeuge geltenden Emissionsklassen/Fehlergrenzen homologiert sind oder sich derzeit in der Homologation durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt PTB, Braunschweig, befinden.

Die Liste enthält außerdem alle Geräte, die auf die ab 1.1.2019 geltenden Emissionsklassen/ Fehlergrenzen aufgerüstet werden können und die Geräte, die künftig auf die Messung von Fahrzeugen bis Emissionsklasse Euro 5/VI begrenzt sind. Die Geräteliste, sortiert nach Herstellern, kann als Excel-Datei ebenfalls von der ASA-Homepage heruntergeladen werden.
Alle Informationen finden Sie zum Download unter folgendem Link:
https://asa-verband.de/abgasmessgeraete-ab-2019/

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