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"Fauler Kompromiss" bei der Reparaturklausel

Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) begrüßt, dass sich die Bundesregierung jetzt auf die Einführung einer Reparaturklausel in das Designgesetz geeinigt hat. In deutlichen Worten kritisiert der Verband aber den vorgesehenen weitreichenden Bestandsschutz.

Bereits im vergangenen Jahr wurde der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in den Deutschen Bundestag eingebracht. Dieses enthält unter anderem eine Änderung des deutschen Designgesetzes, in das eine Reparaturklausel für sichtbare Kfz-Ersatzteile eingeführt werden soll. Die Klausel nimmt Motorhauben, Kotflügel, Außenspiegel, Scheiben, Scheinwerfer und Rückleuchten im Ersatzteilbereich vom Designschutz aus. Die Interessen der Fahrzeughersteller am Designschutz für Neufahrzeuge bleiben davon unberührt.

Der GVA verspricht sich von der neuen gesetzlichen Regelung einen verstärkten Wettbewerb und spürbar sinkende Ersatzteilpreise. Die in anderen europäischen Ländern gesammelten Erfahrungen hätten genau diese Wirkung gezeigt, so der Verband. Vor diesem Hintergrund haben der GVA, die Vertreter von Automobilclubs und Versicherern sowie Verbraucherschützer seit vielen Jahren die Einführung der Reparaturklausel gefordert.

Schon der Gesetzentwurf enthielt allerdings einen weitreichenden Bestandsschutz, der bereits eingetragene Designs von der Reparaturklausel ausnimmt. Der GVA hat sich hingegen dafür eingesetzt, dass der gesamte Markt für sichtbare Kfz-Ersatzteile liberalisiert wird. GVA-Präsident Hartmut Röhl: „Soll der Ersatzteilmarkt liberalisiert werden, ist es nicht zielführend, wenn bestehende Designrechte bis zu 25 Jahre fortgelten können. Leider konnten sich die Regierungsfraktionen in ihren jüngsten Verhandlungen nicht einmal auf eine zeitliche Beschränkung des Bestandsschutzes einigen. Vielmehr wurde die Reparaturklausel jetzt Teil eines parlamentarischen Kuhhandels, dem die Interessen von 50 Mio. Autofahrern sowie vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen aus Kfz-Teilehandel und Kfz-Teileindustrie geopfert wurden.“

Die Änderung des Designgesetzes werde so nur Auswirkungen auf zukünftig einzutragende Designs haben, die Halter von bereits auf dem Markt befindlichen Fahrzeugen würden dagegen nicht profitieren. So werde eine vollständige Liberalisierung des Marktes erst in den 2040er Jahren erreicht werden. GVA-Präsident Hartmut Röhl: „Durch diesen faulen Kompromiss werden die Preise für sichtbare Kfz-Ersatzteile in Deutschland mangels Wettbewerbs weiterhin zu den höchsten in Europa zählen.“

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