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GVA 29. November 2018

GVA fordert Zugang zu Fahrzeugdaten

Der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. (GVA) weist auf die dringende Notwendigkeit hin, einen rechtlichen Rahmen für die Fahrzeugvernetzung zu schaffen. Ein fairer Zugang zum Kunden und zum Fahrzeug sei die Grundlage für jegliches Geschäft im Kfz-Ersatzteil- und Servicemarkt.

Der GVA bekräftigte seine dementsprechenden Forderungen anlässlich eines Gesprächs zur Mobilität in Berlin, zu dem der GVA zusammen mit ADAC, GDV, VdTÜV und ZDK gemeinsam geladen hatten. Gefahren für den Wettbewerb sieht der GVA vor allem in den herstellerseitig verbauten, proprietären Telematiksystemen in Fahrzeugen, die – selbst wenn der Autofahrer es möchte – herstellerunabhängigen Anbietern entsprechender Dienstleistungen keinen Zugang zu den gewonnenen Daten und zu den Ressourcen des Fahrzeugs ermöglichen würden. "Dadurch drohen nicht nur Monokulturen der Hersteller in den digitalen Systemen der Fahrzeuge, die Innovationen ausbremsen, sondern gleichzeitig würde der Wettbewerb im Reparatur- und Servicemarkt stark gefährdet, denn Unternehmen des freien Marktes könnten abgeschnitten vom Datenstrom keine entsprechenden Services und Produkte anbieten", heißt es in einer Pressemitteilung.

Berliner Diskussionsrunde zum Thema Telematik: Thomas Jarzombek (CDU/CDU), Dr. Robert Felger (Schaeffler AG), Oliver Luksic (FDP), Dr. Bernhard Gause (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft), Thomas Burkhardt (ADAC Vizeprsident fr Technik) und Dr. Hendrik Wieduwilt (Frankfurter Allgemeine Zeitung).Foto: amz / Jagels

Vom EU-Gesetzgeber seien bereits in der eCall-Verordnung Ziele aufgestellt worden, wonach die Wahlfreiheit der Kunden und faire Wettbewerbsbedingungen gewährleistet, Innovationen gefördert und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen IT-Branche gestärkt werden sollen. Die von den Fahrzeugherstellern bislang vorgeschlagenen Lösungen, die keinen direkten Zugriff auf die Daten im Fahrzeug für die Unternehmen des freien Marktes vorsehen, würden das jedoch nicht leisten, da sie unabhängige Marktteilnehmer stark diskriminierten. Daher müsse aus Sicht des GVA der Gesetzgeber dringend handeln und einen geeigneten legislativen Rahmen schaffen. "Um die vom EU-Gesetzgeber definierten Ziele zu erreichen, ist es unabdingbar, dass die Kommunikation zum Fahrzeug und zum Fahrer bidirektional möglich sein muss und zwingend über eine Offene Telematik Plattform (OTP) im Fahrzeug erfolgt", so der Verband.

GVA

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