E-Auto-Förderung ist gestartet
Die Förderrichtlinie für Elektroautos ist am vergangenen Samstag in Kraft getreten. Damit können beim zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab sofort die Anträge für die Kaufprämie gestellt werden.
Das Antragsverfahren verläuft zweistufig: Zunächst muss man den Umweltbonus über das Online-Portal beantragen, dazu braucht man den Kauf- oder Leasingvertrag. Der Käufer erhält im Anschluss vom BAFA einen Zuwendungsbescheid, mit dem er aufgefordert wird, eine Kopie des Kfz-Scheins, des Kfz-Briefs sowie der Rechnung im Antragsportal hochzuladen. Sind alle Fördervoraussetzungen nachgewiesen, zahlt das BAFA den Zuschuss aus. Anträge können ausschließlich elektronisch beim BAFA gestellt werden.
Gefördert werden Elektroautos, für die ab dem 18. Mai 2016 ein Kauf- oder Leasingvertrag abgeschlossen wurde und die auf der „Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge“ aufgeführt sind. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird. Bei Leasingverträgen ist der Leasingnehmer antragsberechtigt.
Der Umweltbonus wird in Höhe von 4.000 Euro für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge und in Höhe von 3.000 Euro für Plug-InHybride jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und der Industrie finanziert. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung der hierfür vorgesehenen Bundesmittel in Höhe von 600 Mio. Euro, längstens bis 2019.
Mehr Informationen zu den Fördervoraussetzungen sowie zum elektronischen Antragsverfahren stehen auf der Webseite des BAFA unter www.bafa.de gt; Wirtschaftsförderung gt; Elektromobilität (Umweltbonus) zur Verfügung. (SP-X)
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